VII Die Taufgnade
1262 Die
verschiedenen Wirkungen der Taufe werden durch die sichtbaren Elemente des
sakramentalen Ritus bezeichnet. Das Eintauchen in Wasser ist ein Sinnbild des
Todes und der Reinigung, aber auch der Wiedergeburt und Erneuerung. Die beiden
Hauptwirkungen sind also die Reinigung von den Sünden und die Wiedergeburt im
Heiligen Geist [Vgl. Apg 2,38; Joh 3,5].
Zur Vergebung der Sünden
1263 Durch die
Taufe werden sämtliche Sünden nachgelassen, die Erbsünde und alle persönlichen
Sünden sowie die Sündenstrafen [Vgl. DS 1316]. In denen, die wiedergeboren
sind, verbleibt nichts, das sie am Eintritt in das Reich Gottes hindern würde,
weder die Sünde Adams noch die persönliche Sünde noch die Folgen der Sünde,
deren schlimmste die Trennung von Gott ist.
1264 Im Getauften
verbleiben jedoch gewisse zeitliche Folgen der Sünde: Leiden, Krankheit, Tod,
Gebrechen, die mit dem Leben gegeben sind (wie etwa Charakterschwächen), sowie
eine Neigung zur Sünde, die von der Tradition als Konkupiszenz [Begierlichkeit]
oder, bildhaft, als „Herd der Sünde" [fomes peccati] bezeichnet wird. Da
die Begierlichkeit „für den Kampf zurückgelassen ist, kann sie denen, die [ihr]
nicht zustimmen und mit Hilfe der Gnade Christi Jesu mannhaft widerstehen,
nicht schaden. Vielmehr wird sogar, ‚wer recht gekämpft hat, den Kranz
erhalten‘ (2 Tim 2,5)" (K. v. Trient: DS 1515).
„Eine neue Schöpfung"
1265 Die Taufe
reinigt nicht nur von allen Sünden, sondern macht den Neugetauften zugleich zu
einer „neuen Schöpfung" (2 Kor 5,17), zu einem Adoptivsohn Gottes [Vgl.
Gal 4,5-7]; er hat „an der göttlichen Natur Anteil" (2 Petr 1,4), ist
Glied Christi [Vgl. 1 Kor 6,15; 12,27], „Miterbe" mit ihm (Röm 8, 17) und
ein Tempel des Heiligen Geistes [Vgl. 1 Kor 6,19].
1266 Die heiligste
Dreifaltigkeit gibt dem Getauften die heiligmachende Gnade, die Gnade der
Rechtfertigung, die
- ihn
durch die göttlichen Tugenden befähigt, an Gott zu glauben, auf ihn zu hoffen
und ihn zu lieben;
- ihm
durch die Gaben des Heiligen Geistes ermöglicht, unter dem Ansporn des Heiligen
Geistes zu leben und zu handeln;
- ihn
durch die sittlichen Tugenden befähigt, im Guten zu wachsen.
So wurzelt der ganze Organismus
des übernatürlichen Lebens des Christen in der heiligen Taufe.
In die Kirche, den Leib Christi,
eingegliedert
1267 Die Taufe
macht uns zu Gliedern des Leibes Christi. „Wir sind als Glieder miteinander
verbunden" (Eph 4,25). Die Taufe gliedert in die Kirche ein. Aus dem Taufbrunnen
wird das einzigartige Volk Gottes des Neuen Bundes geboren, das über alle
natürlichen oder menschlichen Grenzen der Nationen, Kulturen, Völker und
Geschlechter hinausgeht. „Durch den einen Geist wurden wir in der Taufe alle in
einen einzigen Leib aufgenommen" (1 Kor 12,13).
1268 Die
Getauften werden zu „lebendigen Steinen", um „zu einem geistigen
Haus" und „zu einer heiligen Priesterschaft" aufgebaut zu werden (1
Petr 2,5). Durch die Taufe haben sie am Priestertum Christi, an seiner
prophetischen und königlichen Sendung teil. Sie sind „ein auserwähltes
Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das
sein besonderes Eigentum wurde, damit [sie] die großen Taten dessen
[verkünden], der [sie] aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen
hat" (1 Petr 2,9). Die Taufe gibt am gemeinsamen Priestertum der Gläubigen
Anteil.
1269 Zu einem
Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst [Vgl. 1
Kor 6,19], sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist [Vgl. 2 Kot
5.15]. Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen
unterordnen [Vgl. Eph 5,21: 1 Kor 16,15-16], ihnen dienen [Vgl. Joh 13,12-15.],
und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen 1, sie
anerkennen und hochachten [Vgl. 1 Thess 5,12-13] Wie sich aus der Taufe
Verantwortungen und Pflichten ergeben, so besitzt der Getaufte in der Kirche
auch Rechte: das Recht, die Sakramente zu empfangen, durch das Wort Gottes gestärkt
und durch die weiteren geistlichen Hilfeleistungen der Kirche unterstützt zu
werden [Vgl. LG 37;
CIC. cann. 208-223; CCEO, can. 675,2].
1270 Die
Getauften sind „wiedergeboren zu Kindern Gottes [und] gehalten, den Glauben,
den sie von Gott durch die Kirche empfangen haben, vor den Menschen zu
bekennen" (LG 11) und sich an der apostolischen und missionarischen
Tätigkeit des Gottesvolkes zu beteiligen [Vgl. LG 17; AG 17; 23].
Das sakramentale Band der Einheit
der Christen
1271 Die Taufe
bildet die Grundlage der Gemeinschaft aller Christen, auch mit jenen, die noch
nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. „Wer an
Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch
in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche ... Nichtsdestoweniger werden sie aufgrund des Glaubens in
der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname
des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche
als Brüder im Herrn anerkannt" (UR 3). „Die Taufe begründet also ein
sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren
sind" (UR 22).
Ein unauslöschliches geistliches
Siegel
1272 Der
Getaufte wird Christus gleichgestaltet, weil er durch die Taufe Christus
eingegliedert ist. Die Taufe bezeichnet den Christen mit einem unauslöschlichen
geistlichen Siegel [character], einem Zeichen, daß er Christus angehört. Dieses
Zeichen wird durch keine Sünde ausgelöscht, selbst wenn die Sünde die Taufe
daran hindert, Früchte des Heils zu tragen [Vgl. DS 1609-1619.]. Weil die Taufe
ein für allemal gespendet wird, kann sie nicht wiederholt werden.
1273 Als die
Gläubigen durch die Taufe der Kirche eingegliedert wurden, haben sie das
sakramentale Siegel erhalten, das sie „zur christlichen Gottesverehrung
bestellt" (LG 11). Das Taufsiegel befähigt und verpflichtet die Christen,
in lebendiger Teilnahme an der heiligen Liturgie der Kirche Gott zu dienen und
durch das Zeugnis eines heiligen Lebens und einer tatkräftigen Liebe das
Priestertum aller Getauften auszuüben [Vgl. Hebr 13,17].
1274 Das
„Siegel des Herrn" („Dominicus character": Augustinus, ep. 98,5) ist
das Siegel, mit dem der Heilige Geist uns „für den Tag der Erlösung"
gekennzeichnet hat (Eph 4,30) [Vgl. Eph 1,13-14; 2 Kor 1,21-22.]. „Die Taufe
ist das Siegel des ewigen Lebens" (Irenäus, dem. 3). Der Gläubige, der bis
zum Ende „das Siegel bewahrt" hat, das heißt den mit seiner Taufe
gegebenen Forderungen treu nachgekommen ist, kann „bezeichnet mit dem Siegel
des Glaubens" sterben (MR, Römisches Hochgebet 97), in seinem Taufglauben,
in der Erwartung der seligen Gottesschau - der Vollendung des Glaubens - und in
der Hoffnung auf die Auferstehung.
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