III Die drei Stufen des Sakramentes der Weihe
1554 „So wird
der von Gott eingesetzte kirchliche Dienst in verschiedenen Ständen von jenen
ausgeübt, die schon von alters her Bischöfe, Priester und Diakone heißen"
(LG 28). Die katholische Glaubenslehre, die in der Liturgie, im Lehramt und in
der beständigen Handlungsweise der Kirche zum Ausdruck kommt, kennt zwei Stufen
der amtlichen Teilhabe am Priestertum Christi: den Episkopat und den
Presbyterat. Der Diakonat hat die Aufgabe, ihnen zu helfen und zu dienen.
Deshalb bezeichnet der Ausdruck „sacerdos" im heutigen Sprachgebrauch die
Bischöfe und die Priester, nicht aber die Diakone. Dennoch lehrt die
katholische Glaubenslehre, daß die drei Stufen - die Stufen des Priesteramtes
(Episkopat und Presbyterat) und die Stufe des Dienstamtes (Diakonat) - durch
einen sakramentalen Akt, „Weihe" genannt, das heißt durch das Sakrament
der Weihe, übertragen werden.
„Alle
sollen die Diakone achten wie Jesus Christus, ebenso den Bischof als Abbild des
Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und wie eine
Vereinigung von Aposteln. Ohne diese ist von Kirche nicht die Rede"
(Ignatius v. Antiochien, Trall. 3,1).
Die Bischofsweihe - Fülle des
Weihe sakramentes
1555 „Unter
jenen verschiedenen Diensten, die von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt
werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt jener einen
hervorragenden Platz ein, die, zum Bischofsamt bestellt, durch die von Anfang
an fortlaufende Nachfolge Sprossen apostolischer Saat besitzen" (LG 20).
1556 Um ihre
hohe Sendung zu erfüllen, „wurden die Apostel mit einer besonderen Ausgießung
des Heiligen Geistes, der über [sie] kam, von Christus beschenkt, und sie
selbst übergaben ihren Helfern durch die Auflegung der Hände die geistliche
Gabe, die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist" (LG 21).
1557 Das Zweite
Vatikanische Konzil lehrt, „daß durch die Bischofsweihe die Fülle des
Weihesakramentes übertragen wird, die ja sowohl im liturgischen Brauch der
Kirche als auch mit der Stimme der heiligen Väter das Hohepriestertum, die
Höchstform [summa] des heiligen Dienstes genannt wird" (ebd.).
1558 „Die
Bischofsweihe aber überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter des
Lehrens und des Leitens". Es wird „offensichtlich, daß durch das Auflegen
der Hände und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen
und die heilige Prägung so aufgedrückt wird, daß die Bischöfe in hervorragender
und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und
Priesters, übernehmen und in seiner Person handeln [in Eius persona
agant]" (ebd.). „Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der
ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens,
Priester und Hirten geworden" (CD 2).
1559 „Glied der
Körperschaft der Bischöfe wird man kraft der sakramentalen Weihe und der
hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums" (LG
22). Daß der Charakter und die Natur des Episkopats kollegial sind, zeigt sich
unter anderem in dem alten Brauch der Kirche, daß bei der Weihe eines neuen
Bischofs mehrere Bischöfe mitwirken [Vgl. LG 22]. Zur rechtmäßigen Weihe eines
Bischofs ist heute ein besonderer Akt des Bischofs von Rom notwendig, da dieser
das höchste sichtbare Band der Gemeinschaft der Teilkirchen in der einen Kirche
und Bürge ihrer Freiheit ist.
1560 Als
Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute
Teilkirche inne; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen,
die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat.
„Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur für jenen Teil der Herde, der ihnen
besonders anvertraut ist, Hirten im eigentlichen Sinn sind, so sind sie doch als
rechtmäßige Nachfolger der Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich
für die Missionsaufgaben der Kirche" (Pius XII., Enz. „Fidei
donum")[Vgl. LG 23; CD 4; 36; 37; AG 5; 6; 38].
1561 Die
bisherigen Ausführungen erklären, weshalb die vom Bischof gefeierte Eucharistie
eine ganz besondere Bedeutung hat. In ihr kommt die Kirche zum Ausdruck, die
unter dem Vorsitz dessen, der sichtbar Christus, den Guten Hirten und das Haupt
seiner Kirche darstellt, um den Altar versammelt ist [Vgl. SC 41; LG 26.].
Die Weihe der Priester - der
Mitarbeiter der Bischöfe
1562 „Christus,
‚den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat‘ (Joh 10,36), machte durch
seine Apostel deren Nachfolger, nämlich die Bischöfe, seiner Weihe und Sendung
teilhaftig, die [wiederum] die Aufgabe ihres Dienstes in verschiedener
Abstufung verschiedenen Trägern in der Kirche rechtmäßig weitergaben" (LG
28). „Ihr Dienst ist in untergeordnetem Rang den Priestern übertragen worden;
als Glieder des Priesterstandes sollten sie, in der rechten Erfüllung der ihnen
von Christus anvertrauten Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein"
(P0 2).
1563 „Da das
Amt der Priester dem Bischofsstand verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht
teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet. Darum
setzt das Priestertum der Amtspriester zwar die Sakramente der christlichen
Initiation voraus, wird aber durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses
zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem
besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus
gleichförmig, so daß sie in der Person des Hauptes Christus handeln
können" (PO 2).
1564 „Die
Priester sind, obwohl sie nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe
haben und in der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen abhängen, dennoch
mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und werden kraft des
Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters
[Vgl. Hebr 5,1-10; 7,24; 9,11-28], zum Verkündigen des Evangeliums, zum Weiden
der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als wahre Priester des
Neuen Bundes" (LG 28).
1565 Kraft des
Weihesakramentes haben die Priester an der weltweiten Sendung teil, die
Christus den Aposteln anvertraut hat. „Die Geistesgabe, die den Priestern in
ihrer Weihe verliehen wurde, rüstet sie nicht für irgendeine begrenzte und
eingeschränkte Sendung, sondern für die alles umfassende und universale
Heilssendung ‚bis an die Grenzen der Erde‘ (Apg 1,8)" (P0 10) und macht
sie „stets bereit, das Evangelium überall zu verkünden" (OT 20).
1566 „Ihr
heiliges Amt aber üben sie am meisten in der eucharistischen Feier oder Zusammenkunft
aus, bei der sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden,
die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes verbinden und das einzige
Opfer des Neuen Bundes, Christi nämlich, der sich ein für allemal dem Vater als
unbefleckte Opfergabe darbrachte, im Opfer der Messe bis zur Ankunft des Herrn
vergegenwärtigen und zuwenden" (LG 28). Aus diesem einzigen Opfer schöpft
ihr ganzer priesterlicher Dienst seine Kraft [Vgl. P0 2.].
1567 „Die
Priester bilden, als vorsorgende Mitarbeiter des bischöflichen Standes und als
dessen Hilfe und Werkzeug, zum Dienst am Volk Gottes gerufen, zusammen mit
ihrem Bischof ein einziges Presbyterium, dem freilich verschiedene Pflichten
aufgetragen sind. In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie
den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung
verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig, nehmen entsprechend ihrem Anteil
seine Aufgaben und seine Sorgen auf sich und stellen sich täglich in ihren Dienst"
(LG 28). Die Priester dürfen ihren Dienst nur in Abhängigkeit vom Bischof und
in Gemeinschaft mit ihm ausüben. Das Gehorsamsversprechen, das sie bei der
Weihe dem Bischof geben, und der Friedenskuß des Bischofs am Schluß der
Weiheliturgie sind ein Zeichen dafür, daß der Bischof sie als seine
Mitarbeiter, seine Söhne, seine Brüder und seine Freunde ansieht, und daß sie
ihm dafür Liebe und Gehorsam schulden.
1568 „Die
Priester, die durch die Weihe in den Priesterstand eingegliedert wurden, sind
in inniger sakramentaler Bruderschaft miteinander verbunden. Besonders in der
Diözese, deren Dienst sie unter dem eigenen Bischof zugewiesen werden, bilden
sie das eine Presbyterium" (P0 8). Die Einheit des Presbyteriums kommt
liturgisch im Brauch zum Ausdruck, daß beim Weihe-ritus nach dem Bischof auch
die Priester den Neugeweihten die Hände auflegen.
Die Weihe der Diakone - „zum
Dienst"
1569 „Auf einer
tieferen Stufe der Hierarchie stehen die Diakone, denen die Hände ‚nicht zum
Priestertum, sondern zum Dienst‘ aufgelegt werden" (LG 29)1. Zur Weihe der
Diakone legt nur der Bischof die Hände auf und deutet so an, daß der Diakon mit
dem Bischof insbesondere in den Aufgaben seiner „Diakonie" verbunden ist
[Vgl. Hippolyt, trad. ap. 8].
1570 Die
Diakone haben an der Sendung und der Gnade Christi auf besondere Weise teil
[Vgl. LG 41; AA 16]. Das Sakrament der Weihe drückt ihnen ein Siegel [character]
auf. Dieses kann nicht getilgt werden und gestaltet sie Christus gleich, der
zum „Diakon", das heißt zum Diener aller geworden ist [Vgl. Mk 10,45; Lk
22,27; Polykarp, ep. 5,2]. Aufgabe der Diakone ist es unter anderem, dem
Bischof und den Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse, vor allem
der Eucharistie, zu helfen, die heilige Kommunion zu spenden, der Eheschließung
zu assistieren und das Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verkünden und zu
predigen, den Begräbnissen vorzustehen und sich den verschiedenen karitativen
Diensten zu widmen [Vgl. LG 29; SC 35,4; AG 16].
1571 Seit dem
Zweiten Vatikanischen Konzil hat die lateinische Kirche den „Diakonat als
eigene und beständige Stufe der Hierarchie" wiederhergestellt (LG 29). Die
Ostkirchen hatten stets an ihm festgehalten. Dieser ständige Diakonat, der auch
verheirateten Männern übertragen werden kann, stellt für die Sendung der Kirche
eine wichtige Bereicherung dar. Es ist angebracht und nützlich, daß Männer, die
in der Kirche, sei es im liturgischen und pastoralen Leben, sei es in sozialen
und karitativen Werken, einen wahrhaft diakonalen Dienst erfüllen, „durch die
von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger
verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen
Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können" (AG 16).
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