II Gute und schlechte Handlungen
1755 Die
sittlich gute Handlung setzt voraus, daß sowohl das Objekt als auch die Absicht
und die Umstände gut sind. Eine schlechte Absicht macht die Handlung zu etwas
Schlechtem, selbst wenn ihr Gegenstand an sich gut ist (etwa beten und fasten,
„um von den Menschen gesehen zu werden").
Das gewählte Objekt kann allein
schon ein Handeln als Ganzes zu etwas Schlechtem machen. Es gibt konkrete
Verhaltensweisen wie etwa die Unzucht, für die sich zu entscheiden stets falsch
ist, weil in der Entscheidung für sie ein Fehlgriff des Willens liegt, das
heißt etwas sittlich Schlechtes.
1756 Somit ist
es falsch, bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen
Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden
Umstände (wie Milieu, gesellschaftlicher Druck, Zwang oder Notwendigkeit zu
handeln) zu beachten. Es gibt Handlungen, die wegen ihres Objekts in
schwerwiegender Weise, unabhängig von den Umständen und den Absichten, aus sich
und in sich schlecht sind, z. B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und
Ehebruch. Es ist nicht erlaubt, etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes
daraus entsteht.
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