IV „Du sollst dir kein Gottesbildnis machen"
2129 Die
göttliche Weisung untersagt jede von Menschenhand angefertigte Darstellung
Gottes. Das Buch Deuteronomium erklärt: „Eine Gestalt habt ihr an dem Tag, als
der Herr am Horeb mitten aus dem Feuer zu euch sprach, nicht gesehen. Lauft
nicht in euer Verderben, und macht euch kein Gottesbildnis, das irgend etwas
darstellt" (Dtn 4, 15-16). Der absolut transzendente Gott hat sich Israel
geoffenbart. „Er ist alles", aber gleichzeitig „ist er doch größer als
alle seine Werke" (Sir 43,27-28). Er ist „der Urheber der Schönheit"
(Weish 13,3).
2130 Doch schon
im Alten Testament hat Gott die Anfertigung von Bildern angeordnet oder
erlaubt, die sinnbildlich auf das Heil durch das fleischgewordene Wort
hinweisen sollten: beispielsweise die eherne Schlange [Vgl. Num 21,4-9; weish
16, 5-14; Job 3,14-15], die Bundeslade und die Kerubim [Vgl. Ex 25,10-22; 1 Kön
6, 23-28; 7, 23-26]
2131 Unter
Berufung auf das Mysterium des fleischgewordenen Wortes hat das siebte
Ökumenische Konzil in Nizäa im Jahr 787 die Verehrung der Ikonen, die Christus
oder auch die Gottesmutter, Engel und Heilige darstellen, gegen die
Ikonoklasten verteidigt. Durch seine Menschwerdung hat der Sohn Gottes eine neue
Bilder-,,Ökonomie" eröffnet.
2132 Die
christliche Bilderverehrung widerspricht nicht dem ersten Gebot, das
Götzenbilder verbietet. Denn „die Ehre, die wir einem Bild erweisen, geht über
auf das Urbild" (Basilius, Spir. 18,45), und „wer das Bild verehrt,
verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten" (2. K. v. Nizäa: DS 601) [Vgl. K. v. Trient:
DS 1821-1825; 2. Vatikanisches
Konzil: SC 126; LG 67]. Die Ehre, die wir den heiligen Bildern erweisen, ist
eine „ehrfürchtige Verehrung", keine Anbetung; diese steht allein Gott zu.
„Die
Gottesverehrung wird nicht den Bildern als Ding zuteil, sondern nur insofern
sie Bilder sind, die zum menschgewordenen Gott führen. Die Bewegung, die sich
auf das Bild als Bild richtet, bleibt nicht in diesem stehen, sondern strebt zu
dem, dessen Bild es ist" (Thomas v. A., s. th. 2-2, 81,3, ad 3).
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