ARTIKEL 10
DAS ZEHNTE GEBOT
„Du
sollst nicht ... verlangen ... nach irgend etwas, das deinem Nächsten
gehört" (Ex 20,17). „Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren,
nicht sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel,
nichts, was deinem Nächsten gehört" (Dtn 5,21).
„Wo
dein Schatz ist, da ist auch dein Herz" (Mt 6,21).
2534 Das zehnte
Gebot verdoppelt und ergänzt das neunte, das die Begierde des Fleisches
betrifft. Es untersagt, fremdes Gut zu begehren, denn daraus gehen Diebstahl,
Raub und Betrug hervor, die das siebte Gebot verbietet. Die „Begierde der
Augen" [Vgl. 1 Joh 2,16] führt zu Gewalttätigkeit und Ungerechtigkeit, die
durch das fünfte Gebot verboten sind [Vgl. Mich 2,2]. Die Begierde wurzelt, wie
die Unkeuschheit, in dem von den drei ersten Gesetzesvorschriften untersagten
Götzendienst [Vgl. Weish 14,12]. Das zehnte Gebot betrifft die Absicht des
Herzens; es faßt, zusammen mit dem neunten, alle Vorschriften des Gesetzes
zusammen.
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