CODEX DES KANONISCHEN RECHTES BUCH VI STRAFBESTIMMUNGEN IN DER KIRCHE TEIL II DIE EINZELNEN STRAFTATEN UND DIE FÜR SIE VORGESEHENEN STRAFEN TITEL VII ALLGEMEINE NORM (Can. 1399)
Can. 1399 - Außer den Fällen, die in diesem oder in anderen Gesetzen geregelt sind,
kann die äußere Verletzung eines göttlichen oder eines kanonischen Gesetzes nur
dann mit einer gerechten Strafe belegt werden, wenn die besondere Schwere der
Rechtsverletzung eine Bestrafung erfordert und die Notwendigkeit drängt,
Ärgernissen zuvorzukommen oder sie zu beheben. |