Das Dikasterium der Selig- und Heiligsprechungsprozesse befasst sich gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren mit allen Angelegenheiten, welche die Selig- und Heiligsprechungsprozesse betreffen.
Das Dikasterium erlässt Spezialnormen und steht den Diözesan-/Eparchialbischöfen, die für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich sind, mit Rat und Hinweisen zur Seite.
Es untersucht die Akten der schon abgeschlossenen Prozesse, indem es die Einhaltung der Verfahrensnormen prüft und ein inhaltliches Urteil über die Prozesse selbst abgibt, um sie dem Papst vorzulegen.
Das Dikasterium wacht über die Anwendung der Normen, die die Verwaltung der Finanzmittel für die Prozesse regeln.
Das Dikasterium legt das kanonische Verfahren fest, das zu befolgen ist, um die Echtheit der heiligen Reliquien zu prüfen und festzustellen und ihre Erhaltung zu gewährleisten.
Es kommt dem Dikasterium zu, über die Verleihung des Titels eines Kirchenlehrers an einen Heiligen zu befinden, nachdem es das Votum des Dikasteriums für die Glaubenslehre bezüglich dessen herausragender Glaubenslehre erhalten hat.
Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium