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Dikasterium für die Orientalischen Kirchen

Das Dikasterium befasst sich mit Angelegenheiten, die die katholischen Ostkirchen eigenen Rechts in Bezug auf Personen und Sachen betreffen.

Da einige dieser Kirchen, insbesondere die alten Patriarchalkirchen, eine in die Antike zurückreichende Tradition haben, wird das Dikasterium, gegebenenfalls nach Konsultation der betreffenden Dikasterien, Mal für Mal prüfen, welche Angelegenheiten der inneren Regierung ihren höchsten Autoritäten überlassen werden können, wozu vom Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen derogiert wird.

 

Mitglieder des Dikasteriums sind von Rechts wegen: die Patriarchen, die Großerzbischöfe der orientalischen Kirchen eigenen Rechts und der Präfekt des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen.

Die Konsultoren und Beamten sollen nach Möglichkeit sowohl aus dem Kreis der Gläubigen des orientalischen Ritus der verschiedenen Kirchen eigenen Rechts als auch aus dem Kreis der Gläubigen des lateinischen Ritus ausgewählt werden.

 

Das Dikasterium ist zuständig für alle Angelegenheiten der orientalischen Kirchen, die dem Apostolischen Stuhl vorgelegt werden müssen, und zwar in Bezug auf: die Struktur und die Ordnung der Kirchen; die Ausübung der Aufgaben der Lehre, der Heiligung und der Leitung; die Personen, ihren Status, ihre Rechte und Pflichten. Sie behandelt auch alles, was über die Quinquennalberichte und die Besuche „ad limina Apostolorum“ festgelegt ist.

In Anbetracht von § 1 bleibt die spezielle und ausschließliche Zuständigkeit der Dikasterien für die Glaubenslehre, der Selig- und Heiligsprechungsprozesse, für die Gesetzestexte, der Apostolischen Pönitentiarie, des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur und des Gerichts der Römischen Rota stets unberührt.

In Angelegenheiten, die auch die Gläubigen der lateinischen Kirche betreffen, muss das Dikasterium, wenn die Wichtigkeit der Angelegenheit es erfordert, das Dikasterium konsultieren, das für dieselbe Angelegenheit in Bezug auf die Gläubigen der lateinischen Kirche zuständig ist, bevor es tätig wird.

 

Das Dikasterium achtet sorgfältig auf die Gemeinschaften der orientalischen Gläubigen, die sich in den territorialen Jurisdiktionsbezirken der lateinischen Kirche befinden. Es sorgt für ihre geistlichen Bedürfnisse durch Visitatoren und, soweit möglich, auch durch eine eigene Hierarchie, wenn die Zahl der Gläubigen und die Umstände dies erfordern und nach Konsultation des Dikasteriums, das für die Errichtung von Teilkirchen in demselben Gebiet zuständig ist.

 

In Regionen, in denen die orientalischen Riten seit alter Zeit vorherrschen, unterstehen Apostolat und Missionstätigkeit ausschließlich diesem Dikasterium, auch wenn sie von Missionaren der lateinischen Kirche ausgeübt werden.

 

Das Dikasterium arbeitet in Angelegenheiten, die die Beziehungen zu den nichtkatholischen Ostkirchen betreffen, in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen sowie in den sie betreffenden Fragen mit dem Dikasterium für den interreligiösen Dialog und mit dem Dikasterium für die Kultur und die Bildung zusammen.

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