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Dikasterium für den Klerus

Das Dikasterium für den Klerus befasst sich mit allen Angelegenheiten, die die Priester und Diakone des Diözesanklerus in Bezug auf ihre Person, ihren pastoralen Dienst und das, was für dessen fruchtbare Ausübung erforderlich ist, betreffen. In solchen Angelegenheiten bietet sie den Bischöfen angemessene Unterstützung an.

Das Dikasterium bringt die Sorge des Apostolischen Stuhls um die Ausbildung der Kandidaten für die heiligen Weihen zum Ausdruck und setzt sie um.

 

Das Dikasterium unterstützt die Diözesanbischöfe, um in ihren Kirchen für die Berufungspastoral zum Weiheamt zu sorgen und damit in den Seminaren, die nach Maßgabe des Rechts eingerichtet und geleitet werden, die Alumnen angemessen geformt werden und eine solide menschliche, spirituelle, intellektuelle und pastorale Ausbildung erhalten.

Soweit dies nach Maßgabe des Rechts in die Zuständigkeit des Heiligen Stuhles fällt, wacht das Dikasterium darüber, dass das Gemeinschaftsleben und die Leitung der Seminare den Erfordernissen der Priesterausbildung entsprechen und dass die Oberen und die Ausbilder durch Beispiel und die rechte Lehre so weit wie möglich zur Persönlichkeitsbildung der künftigen geweihten Amtsträger beitragen.

Es ist Aufgabe des Dikasteriums, alles zu fördern, was die Ausbildung der künftigen Kleriker betrifft, und zwar durch entsprechende Normen wie die Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis und die Ratio fundamentalis institutionis diaconorum permanentium sowie durch andere Dokumente, die sich auf die Weiterbildung beziehen.

Dem Dikasterium obliegt es, die von den Bischofskonferen- zen erlassene Ratio institutionis sacerdotalis nationalis sowie die Errichtung von interdiözesanen Seminaren und deren Statuten zu bestätigen.

Um die Qualität der Priesterausbildung zu sichern und zu verbessern, fördert das Dikasterium die Errichtung von interdiözesanen Priesterseminaren, wenn die diözesanen Priesterseminare eine entsprechende Ausbildung mit einer ausreichenden Zahl von Kandidaten für das Weiheamt, die angemessene Qualität der Ausbilder, Dozenten und geistlicher Begleiter sowie die Unterstützung anderer notwendiger Strukturen nicht gewährleisten können.

 

Das Dikasterium unterstützt die Diözesanbischöfe und die Bischofskonferenzen in ihrer jeweiligen Leitungstätigkeit in allen Fragen, die das Leben, die Disziplin, die Rechte und die Pflichten der Kleriker betreffen, und wirkt an ihrer Weiterbildung mit. Es kümmert sich darum, dass die Diözesanbischöfe oder Bischofskonferenzen nach Maßgabe des Rechts für den Unterhalt und die soziale Absicherung des Klerus sorgen.

Unbeschadet der Vorschrift des Art. 28 § 1 ist es zuständig, auf dem Verwaltungsweg Streitigkeiten und hierarchische Rekurse, die von Klerikern, einschließlich der Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens, in Bezug auf die Ausübung des Amtes vorgebracht werden, zu prüfen.

Es untersucht mit Hilfe der zuständigen Dikasterien die Probleme, die sich aus dem Priestermangel ergeben, der in verschiedenen Teilen der Welt einerseits dem Volk Gottes die Möglichkeit nimmt, an der Eucharistie teilzunehmen, und andererseits die sakramentale Struktur der Kirche selbst untergräbt. Es ermutigt daher die Bischöfe und Bischofskonferenzen, den Klerus angemessener zu verteilen.

 

Dem Dikasterium obliegt es, in Übereinstimmung mit den kanonischen Bestimmungen die Angelegenheiten zu behandeln, die den klerikalen Stand aller Kleriker als solchen, einschließlich der Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesell- schaften des Apostolischen Lebens sowie der ständigen Diakone, betreffen. Dies geschieht im Einvernehmen mit den zuständigen Dikasterien, wenn die Umstände dies erfordern.

Das Dikasterium ist zuständig für die Fälle von Dispensen der Diözesankleriker und der Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des Apostolischen Lebens der lateinischen Kirche und der orientalischen Kirchen von den bei der Diakonats- und Priesterweihe übernommenen Verpflichtungen.

 

Das Dikasterium ist für all das zuständig, was dem Heiligen Stuhl in Bezug auf die Personalprälaturen obliegt.

 

Das Dikasterium befasst sich mit Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Heiligen Stuhls fallen und Folgendes betreffen:

1. die allgemeine Disziplin in Bezug auf den Diözesanrat für wirtschaftliche Angelegenheiten, den Priesterrat, das Konsultorenkollegium, das Domkapitel, den Diözesanpastoralrat, die Pfarreien und die Kirchen;

2. die Vereine von Klerikern und die öffentlichen klerikalen Vereine; letzteren kann es nach Anhörung der zuständigen Dikasterien und nach Einholung der Zustimmung des Papstes die Fähigkeit zur Inkardination verleihen;

3. die kirchlichen Archive;

4. das Erlöschen der frommen Verfügungen im Allgemeinen und der frommen Stiftungen.

 

Sofern es den Heiligen Stuhl anbelangt, befasst sich das Dikasterium mit allem, was die Ordnung der kirchlichen Güter, insbesondere was ihre ordnungsgemäße Verwaltung betrifft, und erteilt die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, unbeschadet der Zuständigkeit der Dikasterien für die Evangelisierung, für die Orientalischen Kirchen und für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens.

 

Das Päpstliche Werk für geistliche Berufe und die ständige interdikasterielle Kommission für die Ausbildung zu den heiligen Weihen sind dem Dikasterium zugeordnet und dem Präfekten kommt von Amts wegen der Vorsitz über sie zu.

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