Officium Recognitoris Generalis
Das Amt des Generalrevisors ist mit der Prüfung des Gesamthaushaltes des Heiligen Stuhls betraut.
Das Amt hat die Aufgabe, gemäß dem vom Wirtschaftsrat genehmigten jährlichen Prüfungsprogramm die Jahresabschlüsse der einzelnen kurialen Einrichtungen und Ämter sowie der mit dem Heiligen Stuhl verbundenen oder sich auf ihn beziehenden Einrichtungen, die in den vorgenannten Gesamthaushalt einbezogen sind, zu prüfen.
Das jährliche Prüfungsprogramm wird vom Generalrevisor dem Wirtschaftsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Das Amt das Generalrevisors führt auf Ersuchen des Wirt- schaftsrates oder des Wirtschaftssekretariats oder der Verantwortlichen der in Art. 205 § 1 genannten Einrichtungen und Verwaltungen Prüfungen zu besonderen Sachverhalten durch, die sich auf Folgendes beziehen: Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung oder Zuteilung finanzieller Mittel oder Materialien; Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen oder bei der Durchführung von Transaktionen oder Veräußerungen; Korruptions- oder Betrugshandlungen. Die gleichen Prüfungen können vom Generalrevisor selbständig eingeleitet werden, der den Kardinal-Koordinator des Wirtschaftsrates unter Angabe der Gründe im Voraus informiert.
Der Generalrevisor nimmt Meldungen über besondere Sachverhalte von Personen entgegen, die aufgrund der Ausübung ihres Amtes davon Kenntnis haben. Nach Prüfung der Meldungen legt er diese zusammen mit einem Bericht dem Präfekten des Wirtschaftssekretariats und, wenn er es für notwendig hält, auch dem Kardinal-Koordinator des Wirtschaftsrats vor.
Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium