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Camera Apostolica - Profilo

Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche

Der Kardinal-Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche erfüllt die Aufgaben, die ihm durch das Spezialgesetz über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes zugewiesen sind.

 

Der Kardinal-Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche und der Vize-Camerlengo werden vom Papst ernannt.

 

Bei der Ausübung der ihm zugewiesenen Ämter wird der Kardinal-Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche unter seiner Autorität und Verantwortung von drei Kardinalassistenten unterstützt, von denen einer der Kardinal-Koordinator des Wirtschafts- rates ist und die beiden anderen in der Weise bestimmt werden, wie dies in den Normen über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes vorgesehen ist.

 

Der Kardinal-Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche hat die Aufgabe, die Güter und zeitlichen Rechte des Apostolischen Stuhles während der Zeit seiner Vakanz zu pflegen und zu verwalten. Sollte er verhindert sein, wird die Funktion vom Vize-Camerlengo übernommen.

 

Bei Vakanz des Apostolischen Stuhles ist es das Recht und die Pflicht des Kardinal-Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche:

1. von allen Verwaltungen, die vom Heiligen Stuhl abhängig sind, Berichte über ihre Vermögens- und Wirtschaftslage sowie Informationen über laufende außerordentliche Angelegenheiten anzufordern;

2. vom Wirtschaftsrat die Voranschläge und die Haushaltspläne und Haushaltsabschlüsse des Heiligen Stuhls für das vergangene Jahr sowie den Haushaltsplan für das folgende Jahr anzufordern;

3. soweit erforderlich, vom Wirtschaftssekretariat jedwede Information über die wirtschaftliche Lage des Heiligen Stuhls anzufordern.

Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium