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Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

 

Prot. N. 627/21

 

SCHREIBEN
AN DIE PRÄSIDENTEN DER BISCHOFSKONFERENZEN
ÜBER DEN RITUS DER BEAUFTRAGUNG DER KATECHETEN

 

Hochwürdigste Eminenz / Exzellenz,

kürzlich hat sich Papst Franziskus mit zwei Apostolischen Schreiben in Form eines „Motu Proprio“ zum Thema der Beauftragungen zu Diensten geäußert. Das erste, Spiritus Domini, vom 10. Januar 2021, änderte Kanon 230 §1 des Codex des Kanonischen Rechts in Bezug auf den Zugang von Frauen zum Dienst des Lektors und des Akolythen. Das zweite, Antiquum ministerium, vom 10. Mai 2021, führte den Dienst des Katecheten ein.

Die Ausführungen des Heiligen Vaters vertiefen die Überlegungen über die Dienste, die der heilige Paul VI. mit dem Apostolischen Schreiben in Form des „Motu Proprio“ Ministeria quaedam vom 15. August 1972 eingeführt hatte, mit dem die Disziplin bezüglich der ersten Tonsur, der niederen Weihen und des Subdiakonats in der lateinischen Kirche erneuert wurde, und richten sie auf die Zukunft aus.

Die Veröffentlichung des Ritus der Beauftragung der Katecheten bietet – auf der Grundlage „legem credendi lex statuat supplicandi[1]eine weitere Gelegenheit, über die Theologie der Dienste nachzudenken, um zu einer übergreifenden Sichtweise der verschiedenen Formen von Diensten zu gelangen.

Um rasch auf den Bedarf an einem Beauftragungsritus reagieren zu können, wird diese Editio typica, die Teil des Pontificale Romanum ist, ohne Praenotanda veröffentlicht. Der 50. Jahrestag von Ministeria quaedam (1972 / 2022) könnte der Anlass für die Veröffentlichung einer Editio typica altera (De institutione Lectorum, Acolythorum et Catechistarum) sein, die mit Praenotanda ausgestattet sein wird.

Die vorliegende Editio typica kann weitgehend durch die Bischofskonferenzen angepasst werden, die die Aufgabe haben, das Profil und die Rolle der Katecheten zu klären, ihnen angemessene Ausbildungsprogramme anzubieten und die Gemeinden so auszubilden, dass sie deren Dienst verstehen.[2] Diese Anpassung muss, den Bestimmungen des allgemeinen Dekrets zur Umsetzung des Motu Proprio Magnum Principium[3] entsprechend, seitens der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die confirmatio oder recognitio erhalten.

Das vorliegende Schreiben, das die Veröffentlichung der Editio typica des Beauftragungsritus für Katecheten begleitet, möchte einen Beitrag zu den Überlegungen der Bischofskonferenzen leisten, indem es einige Hinweise zum Dienst des Katecheten, zu den notwendigen Voraussetzungen und zur Feier des Beauftragungsritus gibt.

I. Der Dienst des Katecheten

1. Der Dienst des Katecheten ist ein „dauerhafter Dienst an der Ortskirche entsprechend der vom Ortsordinarius erkannten pastoralen Erfordernisse, der aber auf laikale Weise durchgeführt wird, wie es das Wesen dieses Dienstes erfordert“[4]: er ist vielfältig und unterschiedlich.

2. Zunächst ist zu betonen, dass es sich um einen laikalen Dienst handelt, der als Fundament das gemeinsame Getauftsein, das im Sakrament der Taufe empfangene königliche Priestertum hat und sich wesentlich vom geweihten Amt unterscheidet, das im Sakrament der Weihe empfangen wird.[5]

3. Die „Dauerhaftigkeit“ des Dienstes des Katecheten ist analog den anderen Beauftragungen zu Diensten. Diesen Dienst als auf Dauer zu definieren bedeutet nicht nur, dass er in der Kirche „dauerhaft“ vorhanden ist, sondern auch, dass die Laien, die über das von der Bischofskonferenz festgelegte Alter und die entsprechenden Gaben verfügen, wie die Lektoren und die Akolythen[6] dauerhaft in den Dienst des Katecheten aufgenommen werden können: Dies geschieht durch den Beauftragungsritus, der deshalb nicht wiederholt werden kann. Dauer und Inhalt sowie die Art und Weise der Ausübung des Dienstes können und müssen jedoch von den einzelnen Bischofskonferenzen entsprechend den pastoralen Bedürfnissen geregelt werden.[7]

4. Die Katecheten sind kraft ihrer Taufe berufen, in der Ortskirche für die Verkündigung und Weitergabe des Glaubens Mitverantwortung zu tragen und diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit den geweihten Amtsträgern und unter deren Leitung wahrzunehmen. „Katechisieren heißt in gewisser Weise, jemanden anleiten, das Geheimnis Christi in all seinen Dimensionen zu erforschen. […] Es geht also darum, in der Person Christi den gesamten ewigen Plan Gottes aufzuzeigen, der sich in ihr erfüllt. Es ist das Bemühen, die Bedeutung der Taten und Worte Christi und der von ihm gewirkten Zeichen zu verstehen; denn sie verhüllen und offenbaren zugleich sein Geheimnis. In diesem Sinn ist es das Endziel der Katechese, jemanden nicht nur in Kontakt, sondern in Gemeinschaft, in Lebenseinheit mit Jesus Christus zu bringen: er allein kann zur Liebe des Vaters im Heiligen Geiste hinführen und uns Anteil am Leben der Heiligsten Dreifaltigkeit geben.“ [8]

5. Dieses Ziel umfasst verschiedene Aspekte, und seine Verwirklichung drückt sich in vielfältigen Formen aus, die durch die Bedürfnisse der Gemeinden und die Unterscheidung der Bischöfe bestimmt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, muss man sich daher vor Augen halten, dass der Begriff „Katechet“ je nach dem kirchlichen Kontext, in dem er verwendet wird, Unterschiedliches bezeichnet. Die Katecheten in den Missionsgebieten unterscheiden sich von denen, die in den Kirchen mit alter Tradition arbeiten. Darüber hinaus bestimmen die einzelnen kirchlichen Erfahrungen auch sehr unterschiedliche Merkmale und Handlungsweisen, so dass es schwierig ist, eine knappe und einheitliche Beschreibung zu geben.[9] 

6. In der großen Vielfalt der Formen kann man – nicht strikt – zwei Haupttypen von Katecheten unterscheiden. Einige haben die spezifische Aufgabe der Katechese, andere die umfassendere Aufgabe der Teilnahme an den verschiedenen Formen des Apostolats, in Zusammenarbeit mit den geweihten Amtsträgern und im Gehorsam gegenüber ihrer Leitung. Durch die konkrete kirchliche Situation (Kirchen mit alter Tradition; junge Kirchen; Größe des Gebietes; Anzahl der geweihten Amtsträger; pastorale Organisation...) wird der Schwerpunkt auf dem einen oder dem anderen Typ liegen.[10]

7. Da dieser Dienst „starke Züge einer Art von Berufung auf[weist], die eine entsprechende Unterscheidung von Seiten des Bischofs erfordert“[11], und sein Inhalt (natürlich in Übereinstimmung mit dem, was in Antiquum ministerium ausgeführt ist) von den einzelnen Bischofskonferenzen festgelegt wird, ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass nicht alle, die als „Katecheten“ bezeichnet werden und einen Dienst in der Katechese oder der Mitarbeit in der Pastoral ausüben, beauftragt werden müssen.

8. Vorzugsweise sollten nicht als Katecheten eingesetzt werden:

­ diejenigen, die ihren Weg zu den heiligen Weihen bereits begonnen haben, insbesondere, die unter die Kandidaten für den Diakonat und den Presbyterat aufgenommen wurden: Wie bereits erwähnt, ist der Dienst des Katecheten ein laikaler Dienst und unterscheidet sich wesentlich vom geweihten Amt, das mit dem Weihesakrament empfangen wird[12];

­ Ordensmänner und Ordensfrauen (unabhängig davon, ob sie Instituten angehören, deren Charisma die Katechese ist), es sei denn, sie wirken als Referenten für eine Pfarrgemeinde oder als Koordinatoren für katechetische Aktivitäten. Es sei daran erinnert, dass sie – wie alle Getauften – in Ermangelung Beauftragter die Dienste aufgrund ihrer Taufe, die auch die Grundlage ihrer Ordensprofess ist, „de facto“ ausüben können.

­ diejenigen, die einen Dienst ausüben, der sich ausschließlich an die Mitglieder einer kirchlichen Bewegung richtet: Diese ebenso wertvolle Funktion wird nämlich von den Leitern der einzelnen kirchlichen Bewegungen übertragen und nicht, wie im Falle des Dienstes des Katecheten, vom Diözesanbischof nach seiner Abwägung der pastoralen Erfordernisse;

­ diejenigen, die an Schulen katholische Religion unterrichten, sofern sie nicht auch andere kirchliche Aufgaben im Dienst der Pfarrei oder der Diözese wahrnehmen.

9. Eine sorgfältige Reflexion – die sicherlich durch eine ganzheitliche und harmonische Neubetrachtung aller Beauftragungen zu Diensten vertieft werden kann – verdient der Fall derjenigen, die den Weg der Eingliederung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in die Kirche begleiten. Es scheint nicht angebracht zu sein, alle als Katecheten einzusetzen: Wie bereits erwähnt, hat dieser Dienst „starke Züge einer Art von Berufung […], die eine entsprechende Unterscheidung von Seiten des Bischofs erfordert“[13]. Vielmehr ist es unbedingt angemessen, dass sie alle zu Beginn eines jeden katechetischen Jahres einen öffentlichen kirchlichen Auftrag erhalten, der sie mit dieser unverzichtbaren Aufgabe betraut.[14]

Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige von jenen, die bei der Eingliederung mitwirken, nach angemessener Unterscheidung zum Dienst beauftragt werden. Allerdings muss man sich angesichts des besonderen Inhalts jedes Dienstes fragen, welcher Dienst – der des Lektors oder der des Katecheten – der geeignetere ist.

Im Beauftragungsritus der Lektoren heißt es nämlich, dass es ihre Aufgabe ist, Kinder und Erwachsene im Glauben zu erziehen und sie zum würdigen Empfang der Sakramente[15] anzuleiten. Wenn man bedenkt, dass es eine alte Tradition ist, dass jeder Dienst direkt mit einer bestimmten Aufgabe in der liturgischen Feier verbunden ist, ist ganz offensichtlich, dass die Verkündigung des Wortes in der Versammlung den Dienst derer, die den Weg der Eingliederung begleiten, gut zum Ausdruck bringt: Diejenigen, die katechetischen Unterricht erhalten, würden im Lektor, der zur Stimme des Wortes wird, den liturgischen Ausdruck des Dienstes sehen, den er ihnen leistet.

Wenn hingegen diejenigen, die die Eingliederung begleiten, unter der Anleitung der geweihten Amtsträger mit einer Aufgabe der Ausbildung oder mit Verantwortung für die Koordinierung der gesamten katechetischen Tätigkeit betraut werden, dann scheint es angemessener, sie zu Katecheten zu beauftragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht alle, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf die Eingliederung in die Kirche vorbereiten, als Katecheten eingesetzt werden müssen: Der Bischof kann einige von ihnen je nach ihren Fähigkeiten und pastoralen Bedürfnissen zum Dienst als Lektor oder Katechet berufen. 

10. Aufgrund des bisher Gesagten können die Kandidaten für den Dienst des Katecheten – die vorher reife Erfahrung in der Katechese gesammelt haben müssen[16]– unter denjenigen ausgewählt werden, die in besonderer Weise den Dienst der Verkündigung ausüben: Sie sind dazu berufen, wirksame und stimmige Formen für die Erstverkündigung zu finden, um dann diejenigen, die sie empfangen haben, in der Phase der eigentlichen Einführung zu begleiten.

Ihre aktive Teilhabe an den Riten der christlichen Eingliederung der Erwachsenen bringt die Bedeutung ihres Dienstes zum Ausdruck.[17]  In der Phase des Vorkatechumenats arbeiten die Katecheten mit den Pfarrern, den Bürgen und den Diakonen zusammen, um die stimmigsten Formen der Erstverkündigung des Evangeliums zu finden und für den Glauben und die Bekehrung zu begeistern; sie helfen, die äußeren Zeichen der Disposition derjenigen zu erkennen, die in den Katechumenat aufgenommen werden wollen.[18]  In dieser Phase führen sie eine angemessene, an das liturgische Jahr angepasste Katechese durch, die sich auf die Feier des Wortes Gottes stützt und von der aus sie in der Lage sind, den Katechumenen „nicht nur eine entsprechende Kenntnis der Glaubenswahrheiten und Gebote, sondern auch eine tiefere Erkenntnis des Heilsmysteriums“[19] zu vermitteln. Den „wirklich würdigen und gut vorbereiteten Katecheten“ vertraut der Bischof die Feier der kleinen Exorzismen an.[20]

Nachdem die Katechumenen in die Sakramente der christlichen Eingliederung eingeführt worden sind, bleiben die Katecheten in der Gemeinde als Glaubenszeugen, Lehrer und Mystagogen, Begleiter und Pädagogen, die zur Verfügung stehen, um das Leben der Gläubigen in jeder Weise zu fördern, damit es mehr und mehr der empfangenen Taufe entspreche.[21] Sie sind auch aufgerufen, neue und mutige Wege der Verkündigung des Evangeliums zu finden, die es ihnen ermöglichen, den Glauben in den Herzen derer zu entflammen und wiederzuerwecken, die ihn nicht mehr für notwendig halten.[22]

11. Der Bereich der Verkündigung und des Unterrichts beschreibt jedoch nur einen Teil der Tätigkeit der Katecheten: Sie sind nämlich dazu berufen, mit den geweihten Amtsträgern in den verschiedenen Formen des Apostolats zusammenzuarbeiten und unter der Leitung der Hirten vielfältige Aufgaben wahrzunehmen. Eine – keineswegs erschöpfende – Aufzählung dieser Aufgaben kann wie folgt lauten: die Leitung des Gemeindegebets, insbesondere der sonntäglichen Liturgie in Abwesenheit des Priesters oder Diakons; die Begleitung der Kranken; die Leitung von Beerdigungsfeiern; die Ausbildung und Anleitung anderer Katecheten; die Koordinierung pastoraler Initiativen; die menschliche Förderung gemäß der Soziallehre der Kirche; die Hilfe für die Armen; die Pflege der Beziehungen zwischen der Gemeinde und den geweihten Amtsträgern.

12. Diese Breite und Vielfalt der Aufgaben darf nicht überraschen: Die Ausübung dieses laikalen Dienstes bringt die Folgen des Getauftseins in Fülle zum Ausdruck und ist in der besonderen Situation der nicht ständigen Verfügbarkeit geweihter Amtsträger eine Teilhabe an ihrem pastoralen Handeln. Dies bekräftigt der Codex des Kanonischen Rechts[23], wenn er die Möglichkeit vorsieht, einer Person, die nicht zum Priester geweiht ist, einen Anteil an der Ausübung der pastoralen Sorge in einer Pfarrei – immer unter der Leitung eines Priesters – anzuvertrauen. Es ist daher notwendig, die Gemeinde so zu bilden, dass sie im Katecheten keinen Ersatz für den Priester oder Diakon sieht, sondern einen gläubigen Laien, der seine Taufe in fruchtbarer Zusammenarbeit und Mitverantwortung mit den geweihten Amtsträgern lebt, damit ihre pastorale Sorge alle erreicht.[24]

13. Es ist daher Aufgabe der Bischofskonferenzen, das Profil, die Rolle und die stimmigsten Formen für die Ausübung des Dienstes der Katecheten zu klären, wie es im Motu Proprio Antiquum ministerium vorgesehen ist. Außerdem müssen angemessene Ausbildungsprogramme für die Kandidaten festgelegt werden.[25] Schließlich muss auch darauf geachtet werden, dass die Gemeinden darauf vorbereitet werden, damit sie die Bedeutung dieser Maßnahmen verstehen können.

II. DIE ANFORDERUNGEN

14. Es ist Aufgabe des Diözesanbischofs, die Berufung zum Dienst des Katecheten zu beurteilen, indem er die Bedürfnisse der Gemeinde und die Fähigkeiten der Kandidaten abwägt.[26] Als Kandidaten können Männer und Frauen zugelassen werden, die die Sakramente der christlichen Eingliederung empfangen haben und dem Diözesanbischof einen frei verfassten und unterzeichneten Antrag vorgelegt haben.

15. Das Motu Proprio drückt die Anforderungen wie folgt aus: „Es ist gut, wenn Männer und Frauen mit einem tiefen Glauben und menschlicher Reife zu diesem Dienst des Katecheten berufen werden. Sie sollen am Leben der christlichen Gemeinde aktiv teilnehmen, die Menschen annehmen können, großherzig und fähig zu geschwisterlicher Gemeinschaft sein. Sie sollen die gebührende biblische, theologische, pastorale und pädagogische Ausbildung erhalten, um aufmerksame Kommunikatoren der Glaubenswahrheiten zu sein, und sie sollen bereits eine vorhergehende Erfahrung in der Katechese haben. Es wird vorausgesetzt, dass sie treue Mitarbeiter der Priester und Diakone sind, bereit, ihren Dienst dort auszuüben, wo es notwendig ist, und beseelt von wahrem apostolischen Eifer.“[27]

III.  DIE FEIER

16. Der Dienst des Katecheten wird vom Diözesanbischof oder von einem von ihm beauftragten Priester durch den vom Apostolischen Stuhl promulgierten liturgischen Ritus De Institutione Catechistarum übertragen.

17. Der Dienst kann während der Messe oder während der Feier eines Wortgottesdienstes übertragen werden.

18. Die Gliederung des Ritus sieht nach dem Wortgottesdienst eine Exhortation vor (dieser Text eignet sich gut für eine Anpassung durch die Bischofskonferenzen entsprechend der Art und Weise, wie sie die Rolle der Katecheten spezifizieren wollen), eine Einladung zum Gebet, einen Segenstext und die Übergabe des Kruzifixes.

* * *

Abschließend möchte ich mit Ihnen nochmals die – einmal mehr prophetischen – Worte des heiligen Paul VI. in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Nuntiandi hören:

„Mit großer innerer Freude sehen Wir vor Uns die unübersehbare Zahl der Hirten, Ordensleute und Laien, die ihren Auftrag zur Evangelisierung begriffen haben und immer besser geeignete Wege suchen, das Evangelium wirksam zu verkündigen. Wir ermutigen die Öffnung, die die Kirche auf diesem Gebiet heute vorgenommen hat. Sie öffnet sich nicht nur neuen Einsichten, sondern auch neuen kirchlichen Diensten, die dazu beitragen können, die der Kirche eigene Dynamik in der Evangelisierung zu erneuern und zu stärken. Neben den Dienstämtern, die eine Weihe erfordern und durch die einige zu Hirten bestellt werden und sich in besonderer Weise dem Dienst an der Gemeinschaft widmen, erkennt die Kirche sicher auch die nicht an eine Weihe gebundenen Dienste an; diese müssen der Kirche freilich einen besonderen Nutzen gewährleisten.“[28]

Vertrauen wir Maria, der Mutter der Kirche, unseren Dienst für den Aufbau des Reiches Gottes an.

Am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, dem 3. Dezember 2021, Gedenktag des heiligen Priesters Franz Xaver.

 

✠ Arthur Roche
Präfekt


 

[1] Vgl. Indiculus, Kap. 8: Denz Nr. 246 [ex Nr. 139]. Vgl. auch Prosper von Aquitanien, De vocatione omnium gentium, 1,12: CSEL 97, 104.

[2] Vgl. Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 9.

[3] Vgl. Kongregations für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Postquam Summus Pontifex. Anwendung der Bestimmungen des can. 838 des Codex des Kanonischen Rechts (22. Oktober 2021).

[4] Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 8.

[5] Vgl. Franziskus, Spiritus Domini, o. Nr.

[6] Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 230 §1: „Laien, die das Alter und die Begabung haben, die durch Dekret der Bischofskonferenz dafür bestimmt sind, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden, die Übertragung dieser Dienste gewährt ihnen jedoch nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung von Seiten der Kirche.“

[7] Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 9.

[8] Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Catechesi tradendae (16. Oktober 1979), Nr. 5, in: AAS 71 (1979) 1281.

[9] Vgl. Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Führer für Katechisten (3. Dezember 1993), Nr. 4.

[10] Vgl. ibidem.

[11] Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 8.

[12] Vgl. Franziskus, Spiritus Domini, o. Nr.

[13] Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 8.

[14] Vgl. Rituale Romanum, De Benedictionibus, editio typica 1984, Nrn. 361-377.

[15] Vgl. Pontificale Romanum, De institutione Lectorum et Acholytorum, Nr. 4: „Lectores seu verbi Dei relatores effecti, adiutorium huic muneri praestabitis, et proinde peculiare officium in populo Dei suscipietis, et servitio fidei, quae in verbo Dei radicatur, deputabimini. Verbum enim Dei in coetu liturgico proferetis, pueros et adultos in fide et ad Sacramenta digne recipienda instituetis, nuntiumque salutis hominibus, qui adhuc illud ignorant, annuntiabitis. Hac via et vestro auxilio, homines ad cognitionem Dei Patris Filiique eius, Iesu Christi, quem ipse misit, pervenire poterunt et vitam assequi aeternam“.

[16]  Vgl. Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 8.

[17] Vgl. Rituale Romanum, Ordo initiationis christianæ adultorum. Prænotanda, editio typica 1972, Nr. 48.

[18]  Vgl. ibidem Nrn. 11.16.

[19]  Vgl. ibidem Nr.19 §1.

[20]  Vgl. ibidem Nr. 44.

[21] Vgl. Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium für die Katechese, Nr. 113.

[22] Vgl. ibidem Nr. 41.

[23] Codex Iuris Canonici, can. 517 §2: „Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.“

[24] Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988), Nr. 15; Benedikt XVI., Ansprache zur Eröffnung der Pastoraltagung der Diözese Rom zum Thema „Kirchliche Zugehörigkeit und pastorale Mitverantwortung” (26. Mai 2009); Franziskus, Ansprache an die Katholische Aktion Italiens (3. Mai 2014).

[25] Franziskus, Antiquum ministerium, Nr. 9.

[26] Vgl. ibidem Nr. 8.

[27] Ibidem.

[28] Paul VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi (8. Dezember 1975), Nr. 73, in: AAS 68 (1976) 72-73.