Kongregation für den Klerus ist die neue Bezeichnung, die Papst Paul VI. der "Hl. Konzilienkongregation" durch die Apost. Konst. Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 gab. Die Geschichte dieser Kongregation geht auf die S. Congregatio Cardinalium Concilii Tridentini interpretum zurück, die von Papst Pius IV. durch die Apost. Konst. Alias Nos vom 2. August 1564 eingesetzt wurde, um für die rechtmäßige Interpretation und die praktische Einhaltung der vom Konzil von Trient verfügten Normen zu sorgen. Papst Gregor XIII. hat ihre Aufgaben vermehrt und Sixtus V. hat ihr die Revision der Akten der Provinzialkonzilien und allgemein die Aufgabe der Förderung der Umsetzung der vom Konzil von Trient verlangten Reformen anvertraut. Später nahm die Aufgabe der Interpretation der Kanones des Trienter Konzils immer mehr ab und die ziemlich umfangreiche Zuständigkeit dieses Dikasteriums ging langsam auf andere inzwischen entstandene Kongregationen über; aber das Dikasterium behielt seine historische Bezeichnung als Hl.Konzilienkongregation bis zum 31. Dezember 1967. Vor der Neubenennung und der neuen Zuteilung der Kompetenzen, die von Papst Paul VI. durch die genannte Apostol. Konst. vorgenommen wurde, waren die Aufgaben der Kongregation im can. 250 des Kodex des Kanonischen Rechts angegeben.
Die Kompetenzen der Kongregation für den Klerus sind jetzt in Nr. 93-98 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus angeführt und auf drei Abteilungen verteilt:
1) Die Abteilung Klerus ist zuständig für Sammlung, Vorschläge und Förderung von Initiativen hinsichtlich der Spiritualität, sowie der zeitgemäßen intellektuellen und pastoralen Bildung des Klerus (Diözesanpriester und Diakone) bzw. für dessen ständige Weiterbildung; sie ist befaßt mit Kathedralkapiteln, Pastoralräten, Priesterräten, Pfarren und Pfarrern, mit allen Klerikern und mit allem, was zu ihrem pastoralen Dienst gehört, etc.; außerdem mit Meßstipendien, frommen Stiftungen, frommen Legaten, Oratorien, Kirchen, Wallfahrtsorten, kirchlichen Archiven und Bibliotheken; sie fördert eine gerechtere Verteilung des Klerus in der Welt.
2) Die Abteilung Katechese sorgt für die Förderung der religiösen Bildung der Gläubigen jeden Alters und jedweder Kategorie; sie erläßt Normen für die rechtmäßige Erteilung der Katechese; sie wacht über die korrekte katechetische Ausbildung; sie gewährt die vorgeschriebene Approbation des Heiligen Stuhls für Katechismen und von den Bischofskonferenzen herausgegebene Direktorien; sie assistiert den katechetischen Ämtern und begleitet Initiativen hinsichtlich der religiösen Bildung, die internationalen Charakter haben, koordiniert deren Tätigkeit und bietet ihnen bei Gelegenheit den entsprechenden Rahmen.
3) Die Abteilung Administration ist zuständig für Angelegenheiten der Ordnung und Administration der kirchlichen Güter, die kirchlichen öffentlich-juristischen Personen gehören; weiters gewährt sie die Genehmigungen für Rechtsgeschäfte im Sinne der Kanones 1292 und 1295 und die Approbation von Steuern und Gebühren; schließlich sorgt sie für Angelegenheiten hinsichtlich der angemessenen Besoldung, Invaliditäts- und Altenvorsorge und der Krankenvorsorge des Klerus, etc.
angeschlossene Institutionen
1. Angeschlossen an die Kongregation für den Klerus ist das althergebrachte Studium, das von Papst Benedikt XV. formell errichtet wurde (28. Oktober 1919), damit die jungen Priester Praxis in der geordneten und regulären Bearbeitung kirchlicher Angelegenheiten und in der besonderen Anwendung der kanonischen Gesetze in der Verwaltung erhalten.
2. Autorisiert von Papst Paul VI. (7. Juni 1973) wurde dem Dikasterium der Internationale Rat für die Katechese angeschlossen, der den Austausch von Erfahrungen fördern soll und die wichtigsten katechetischen Themen im Dienst des Apostolischen Stuhls und der Bischofskonferenzen studieren und dann Vorschläge und Anregungen anbieten soll.
3. Mit Beginn des Studienjahres 1994-95 wurde der Kongregation auch das Institut "Sacrum Ministerium" für die Ausbildung der Verantwortlichen für die ständige Weiterbildung der Priester angeschlossen.
4. In demselben Jahr begann die halbjährliche Veröffentlichung der Zeitschrift Sacrum Ministerium, die von der Kongregation herausgegeben wird. Diese Publikation möchte eine Hilfe sein für die Ordinarien, Piester, einzelne Kleriker, Bildungseinrichtungen für den pastoralen Dienst und für das weite Gebiet der ständigen Weiterbildung.