Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei”
Die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" wurde von Johannes Paul II. am 2. Juli 1988 mit dem gleichnamigen Motu proprio eingerichtet. Sie hat zur Aufgabe, "mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen". Kraft der ihr von den Päpsten verliehenen Vollmachten, übt die Päpstliche Kommission die Autorität des Heiligen Stuhles über verschiedene von ihr errichtete Institute und religiöse Gemeinschaften aus, die als eigenen Ritus die "außerordentliche Form" des römischen Ritus besitzen und die früheren Traditionen des Ordenslebens pflegen. Die Päpstliche Kommission begleitet und fördert die Seelsorge an den in verschiedenen Teilen der Welt verstreuten Gläubigen, die sich der früheren lateinischen liturgischen Tradition verbunden fühlen und bietet so einen festen Bezugspunkt für ihre Anliegen. Das Motu proprio „Summorum Pontificum”, das Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 promulgierte, hat die Kompetenzen der Päpstlichen Kommission erweitert, indem es bestimmt, dass sie "über die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhls ausüben wird, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht" (Art. 12). Diese Motu proprio sieht zudem vor, dass die Kommission "die Gestalt, Aufgaben und die Normen erhalten wird, mit denen der Papst sie ausstatten will" (Art. 11). Mit dem Motu proprio "Ecclesiae unitatem" vom 2. Juli 2009 hat der Heilige Vater die Struktur der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" der neuen Situation angepasst, die sich nach der Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe ergeben hat, die von Erzbischof Lefebvre geweiht worden waren (21. Januar 2009). Diese Aufhebung war eine Maßnahme im Bereich der kanonischen Disziplin mit dem Ziel, die davon betroffenen Personen von der Last der schwersten kanonischen Strafe zu befreien, freilich in dem Bewusstsein, dass lehrmäßige Fragen bleiben; solange diese nicht geklärt sind, besitzt die "Priesterbruderschaft S. Pius X." in der Kirche keinen kanonischen Status und ihre Mitglieder üben jegliches Kirchenamt in unerlaubter Weise aus. Da die Schwierigkeiten also im wesentlichen lehrmäßiger Natur sind, hat der Heilige Vater entschieden, die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei” eng an die Kongregation für die Glaubenslehre zu binden. Nach diesem Motu proprio behält die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" bis auf einige strukturelle Änderungen ihre gegenwärtige Gestalt: Der Präsident der Kommission ist der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre. Die Kommission besteht nach eigenem Stellenplan aus Sekretär und Mitarbeitern. Aufgabe des Kardinal-Präsidenten, der dabei vom Sekretär unterstützt wird, ist es, die wichtigeren Fälle und die Fragen lehrmäßiger Natur zur Untersuchung und Entscheidung den ordentlichen Instanzen der Kongregation für die Glaubenslehre vorzulegen (Konsultorenkollegium, Ordentliche Sitzung, Plenarsitzung) und deren Ergebnisse dem Heiligen Vater für dessen allerhöchste Entscheidung zu unterbreiten. Mit dem neuen Motu proprio wollte der Heilige Vater seine besondere väterliche Fürsorge um die "Bruderschaft St. Pius X." erweisen, mit dem Ziel, die noch bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden und die volle Gemeinschaft mit der Kirche wieder herzustellen. Präsident ist S.E. Erzbischof Luis Francisco LADARIA FERRER, S.I.. Vize-Präsident ist Sekretär ist S.E. Mons. Guido Pozzo.
|
|