Index

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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

Notifikation
über die Abschaffung des Bücherindexes

 

Nach dem Apostolischen Schreiben Integrae servandae, gegeben in Form eines Motu Proprio vom 7. Dezember 1965, gingen beim Heiligen Stuhl nicht wenige Fragen zum Index der Bücher ein, die die Kirche bis zu diesem Zeitpunkt verboten hat, um dem göttlichen Auftrag entsprechend die Integrität des Glaubens und der Sitten zu wahren.

Als Antwort auf die oben genannten Fragen teilt diese Heilige Kongregation für die Glaubenslehre nach Rücksprache mit dem Heiligen Vater mit, dass der Index moralisch verpflichtend bleibt, insofern er die Gewissen der Christen mahnt, einem dem Naturrecht innewohnenden Gebot entsprechend jene Schriften zu meiden, die den Glauben und die Sitten gefährden können; gleichzeitig teilt sie aber auch mit, dass der besagte Index und die damit verbundenen Zensuren kirchenrechtlich keine Gültigkeit mehr besitzen.

Die Kirche vertraut auf die Gewissensreife der Gläubigen, vor allem der katholischen Autoren und Verleger, wie auch jener, die mit der Ausbildung junger Menschen befasst sind. Sie setzt ihre feste Hoffnung auf die wachsame Sorge der einzelnen Ordinarien und der Bischofskonferenzen, denen das Recht und die Pflicht obliegt, die Veröffentlichung schädlicher Bücher zu untersuchen und zu verhindern, sowie deren Verfasser gegebenenfalls zu tadeln und zu verwarnen.

Im Geist des Apostolischen Schreibens Integrae servandae und der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils versichert die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre die Ordinarien im Fall der Notwendigkeit ihrer vollen Unterstützung bei dem Bestreben, die veröffentlichen Schriften zu prüfen, um in engem Kontakt mit den kirchlichen Einrichtungen und Universitäten eine gesunde Kultur zu fördern und der Verbreitung schädlicher Schriften Einhalt zu gebieten.

Sollten besagte Schriften dennoch veröffentlicht werden und aus ihnen Lehren und Meinungen hervorgehen, die den Prinzipien des Glaubens und der Moral widersprechen, und sollten ihre Verfasser der Aufforderung, sie zu korrigieren, nicht nachkommen, wird der Heilige Stuhl von seinem Recht und seiner Pflicht Gebrauch machen, besagte Schriften auch öffentlich zu verurteilen, um für das Seelenheil der Gläubigen mit Nachdruck Sorge zu tragen.

Schließlich wird darum gebeten, in angemessener Weise dafür zu sorgen, dass die Gläubigen von dem Urteil der Kirche über die veröffentlichten Werke unterrichtet werden.

Gegeben zu Rom, aus dem Palast des Heiligen Offiziums, am 14. Juni 1966.

 

+ A. Kard. Ottaviani
Pro-Präfekt der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre

+ P. Parente
Sekretär