HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Erklärung bezüglich der Fragmente konsekrierter Hostien* Dem Apostolischen Stuhl sind von verschiedener Seite Zweifel unterbreitet worden bezüglich der Fragmente von Hostien, die nach der heiligen Kommunion übrigbleiben. Nach Rücksprache mit den Heiligen Kongregationen für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat die Kongregation für die Glaubenslehre am 2. Mai 1972 entschieden, wie folgt darauf zu antworten: Nach der heiligen Kommunion müssen die übrigen Hostien und die Hostienteilchen, die noch die Form des Brotes haben, aus Gründen der Ehrfurcht, die der eucharistischen Realpräsenz Christi gebührt, in würdevoller Weise aufbewahrt oder konsumiert werden. Darüber hinaus sind auch für alle anderen Hostienfragmente die Vorschriften bezüglich der Reinigung der Patene und des Kelchs zu beachten, wie sie in der Allgemeinen Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 120, 138, 237-239, in der Ordnung für die Meßfeier mit Gemeinde, Nr. 138, und in der Ordnung für die Meßfeier ohne Gemeinde, Nr. 31, festgelegt sind. Hostien, die nicht sofort konsumiert werden, müssen vom zuständigen Amtsträger an den für die Aufbewahrung der heiligen Eucharistie bestimmten Ort gebracht werden (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 276). * 2. Mai 1972 |