HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Rundschreiben über die kirchliche Bestattung von Gläubigen,
die in irregulären Eheverhältnissen gelebt haben Rom, 29. Mai 1973. Viele Bischofskonferenzen und zahlreiche Ortsordinarien haben diese Heilige Kongregation gebeten, die derzeit übliche Praxis für die kirchlichen Bestattungen jener Gläubigen zu mildern, die sich zum Zeitpunkt ihres Todes in irregulären Eheverhältnissen befinden. Dieses Heilige Dikasterium hat die diesbezüglich eingegangenen Meinungen und Überlegungen eingehend untersucht und der Vollversammlung der Kongregation des Jahres 1972 zur Prüfung vorgelegt. Auf dieser Versammlung haben die Väter mit Approbation des Heiligen Vaters beschlossen, die kirchlichen Begräbnisfeiern für jene katholischen Gläubigen zu erleichtern, denen diese nach Vorschrift von can. 1240 bisher verwehrt waren. Im Zuge der notwendigen teilweisen Außerkraftsetzung dieses Kanons wird bald eine neue Verordnung promulgiert, die kirchliche Begräbnisfeiern für jene Gläubigen nicht länger verbietet, die vor ihrem Tod zwar erwiesenermaßen in einem Zustand der Sünde gelebt haben, sich ihre Treue zur Kirche aber dennoch bewahrt und auch Zeichen der Reue gezeigt haben, vorausgesetzt, dass ein öffentlicher Anstoß bei den anderen Gläubigen vermieden werden kann. Ein Anstoß der Gläubigen und der kirchlichen Gemeinschaft kann in dem Maße gemildert oder vermieden werden, in dem die Hirten eine angemessene Weise finden, die Bedeutsamkeit christlicher Begräbnisfeiern zu vermitteln, die sehr viele als Anrufung der Barmherzigkeit Gottes und als gemeinschaftliches Zeugnis des Glaubens an die Auferstehung der Toten und an das Leben der kommenden Welt verstehen. Mit vorliegendem Schreiben bitte ich Eure Exzellenz, allen Ordinarien dieser Bischofskonferenz mitteilen zu wollen, dass der Text des neuen Dekrets über kirchliche Bestattungen in Kürze veröffentlicht und am Tag seiner Bekanntgabe in Kraft treten wird. Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich hochachtungsvoll Ihr ergebener Franjo Card. Šeper Präfekt Fr. Jérôme Hamer O.P. Titularerzbischof von Lorium Sekretär |