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Hl. Kongregation für die Glaubenslehre

 

NOTIFIKATION*

 

Von verschiedenen, auch maßgeblichen Stellen, insbesondere aus Polen, wurde angefragt, ob die Verbote in der „Notifikation“ der Hl. Kongregation des Hl. Offiziums, die in AAS 51 (1959), 271, veröffentlicht wurde, bezüglich der Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit in der von Schwester Faustina Kowalska vorgeschlagenen Formen, als nach wie vor in Kraft stehend angesehen werden müssen.

Diese Hl. Kongregation erklärt auf der Grundlage der zahlreichen Originaldokumente, die 1959 noch nicht bekannt waren, unter Berücksichtigung der wesentlich veränderten Umstände und unter Würdigung der Meinung vieler polnischer Ordinarien, dass die in der genannten „Notifikation“ ausgesprochenen Verbote nicht mehr bindend sind.

Am Sitz der Kongregation, 15. April 1978.

 

+ Franjo Card. Šeper
Präfekt

+ Fr. Jérôme Hamer, O.P.
Titularerzbischof von Lorium,
Sekretär

* AAS 70 (1978), 350.