HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE Antworten auf die vorgelegten Zweifel Die Bischöfe der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre beschlossen, dass auf die folgenden Zweifel, die in der ordentlichen Sitzung vorgetragen wurden, geantwortet werden muss: Frage 1) Ob dem Priester, der wegen Alkoholismus oder einer anderen Krankheit nach dem Urteil des eigenen Arztes nicht einmal jene minimale Menge konsekrierten Weines zu sich nehmen kann, die normalerweise in der Messe benutzt wird, geraten werden soll, in einer konzelebrierten Messe die Kommunion durch "Intinktion" zu empfangen. Antwort: Ja. Frage 2) Ob der Ortsordinarius einem Priester mit demselben Problem erlauben kann, auch allein die Messe zu feiern und dabei die Kommunion durch "Intinktion" zu empfangen, wenn nur ein Gläubiger, der an der Messe teilnimmt, das, was vom konsekrierten Wein verbleibt, konsumiert. Antwort: Ja. II. Frage 1) Ob der Ortsordinarius denjenigen Gläubigen, die an Zöliakie leiden und deren Behandlung verlangt, dass sie das im Weizenmehl und daher auch im eucharistischen Brot vorhandene Gluten vermeiden, die Kommunion unter der Gestalt allein des Weines erlauben kann. Antwort: Ja. Frage 2) Ob der Ortsordinarius erlauben kann, dass der Priester für die oben genannten Gläubigen besondere Hostien konsekriert, die kein Gluten enthalten. Antwort: Nein. Papst Johannes Paul II. hat in der Audienz, die er dem unterzeichneten Sekretär der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre gewährt hat, die oben genannten Antworten approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet. Gegeben zu Rom, bei der Kongregation für die Glaubenslehre, am 29. Oktober 1982. + Joseph Card. Ratzinger, Präfekt + Jérôme Hamer, O.P., Titularerzbischof von Lorium Sekretär |