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RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SANCTISSIMI

 

Papst Franziskus hat in der dem unterzeichnenden Kardinalsstaatssekretär und dem unterzeichnenden Kardinalpräfekten der Kongregation für die Glaubenslehre am 4. Oktober 2019 gewährten Audienz festgelegt, folgende Änderungen der „Normae de gravioribus delictis“, die dem Urteil der Kongregation für die Glaubenslehre reserviert sind, vorzunehmen, wie sie im Motu proprio „Sacramentorum Sanctitatis Tutela“ vom heiligen Johannes Paul II. vom 30. April 2001 aufgeführt sind und durch das vom damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal William Levada unterzeichnete Rescriptum ex Audientia Ss.mi vom 21. Mai 2010 verändert wurden.

 

Artikel 1

 

Art. 6 § 1, 2° Sacramentorum Sanctitatis Tutela wird vollständig durch den folgenden Text ersetzt:

„Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter achtzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.“

Artikel 2

§ 1 - Art. 13 Sacramentorum Sanctitatis Tutela wird vollständig durch folgenden Text ersetzt:

„Als Anwalt und Prokurator fungiert ein Gläubiger, der ein Doktorat in Kirchenrecht besitzt und vom Vorsitzenden des Richterkollegiums approbiert wird.“

§ 2 – Art. 14 Sacramentorum Sanctitatis Tutela wird vollständig durch folgenden Text ersetzt:

„Auch bei den anderen Gerichten können für die in diesen Normen behandelten Fälle nur Priester die Ämter des Richters, Kirchenanwalts und Notars gültig ausüben.“

Der Heilige Vater hat verfügt, dass das vorliegende Rescriptum in L’Osservatore Romano wie auch in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht wird und ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Aus dem Vatikan, 3. Dezember 2019

Pietro Kardinal Parolin
Staatssekretär

Luis Francisco Kardinal Ladaria
Präfekt der Kongregation
für die Glaubenslehre