Den Gläubigen werden aus Anlaß des
»14. Welttages der Kranken« besondere Ablässe gewährt
Bewegt vom leidenschaftlichen Wunsch, daß aus den geduldig ertragenen und durch die Jungfrau Maria zusammen mit den Leiden ihres Sohnes, des Erlösers, dem ewigen Vater demütig aufgeopferten Krankheiten und Leiden der Menschen reiche geistliche Früchte erwachsen mögen, und vor allem gestützt auf die Hoffnung, daß die Werke und Initiativen christlicher Barmherzigkeit und Solidarität gegenüber den Kranken, besonders jenen, die unter einer geistigen Behinderung leiden und so leicht von der Gesellschaft und von der eigenen Familie vernachlässigt werden, Förderung erfahren, hat Papst Benedikt XVI. in der am 2. Januar des laufenden Jahres dem unterzeichneten Kardinal-Großpönitentiar gewährten Audienz verfügt, daß anläßlich des »14. Welttages der Kranken« am kommenden 11. Februar, dem Gedenktag der allerseligsten Jungfrau Maria von Lourdes, der in der Eucharistiefeier in der Kathedrale des hl. Franz Xaver in Adelaide, Australien, seinen Höhepunkt finden wird, den Gläubigen folgende besondere Ablässe gewährt werden sollen.
A. Einen vollkommenen Ablaß können die Gläubigen, unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) und mit dem Herzen von jeglicher Sünde abgekehrt, an diesem 11. Februar erlangen, wenn sie in der Kathedrale von Adelaide oder an irgendeinem anderen, von der kirchlichen Autorität dazu bestimmten Ort an einem Gottesdienst andächtig teilnehmen, der gefeiert wird, um Gott die Anliegen des »Welttages der Kranken« vorzubringen.
Die Gläubigen aber, die sich in den öffentlichen Krankenhäusern oder zu Hause wie »barmherzige Samariter« einfühlsam und fürsorglich der Kranken annehmen, besonders jener, die wegen einer geistigen Behinderung größerer Geduld, Pflege und Aufmerksamkeit bedürfen, und wegen der Erfüllung dieses Dienstes nicht an dem oben genannten Gottesdienst teilnehmen können, sollen dennoch das Geschenk des vollkommenen Ablasses erlangen, wenn sie jenen Dienst der Nächstenliebe an dem genannten Tag hochherzig wenigstens für einige Stunden so geleistet haben, als wäre er dem Herrn Christus erwiesen worden (vgl. Mt 25,40), mit einer inneren Bereitung, die jede Anhänglichkeit an die Sünde ausschließt, und dem Vorsatz, sobald es ihnen möglich sein wird, die für die Erlangung des vollkommenen Ablasses erforderlichen Bedingungen zu erfüllen.
Schließlich können die Gläubigen, die wegen Krankheit, Alter oder aus einem anderen derartigen Grund daran gehindert sind, an dem oben genannten Gottesdienst teilzunehmen, den vollkommenen Ablaß erlangen, wenn sie, mit dem Herzen von jeglicher Sünde abgekehrt und mit der festen Absicht, die üblichen Bedingungen, soweit es ihnen möglich ist, zu erfüllen, an jenem Tag im Einklang mit dem Anliegen des Heiligen Vaters geistig an dem genannten Gottesdienst teilnehmen, andächtig für alle Kranken beten und durch die jungfräuliche Gottesgebärerin Maria, »Heil der Kranken«, Gott ihre körperlichen Krankheiten und geistigen Leiden aufopfern.
B. Ein Teilablaß soll allen Gläubigen vom 9. bis 11. Februar jedesmal gewährt werden, wenn sie mit reumütigem Herzen an den barmherzigen Gott fromme Gebete richten, um ihm die oben genannten Anliegen zur Hilfe der Kranken anzuempfehlen.
Das vorliegende Dekret hat Gültigkeit für diesen Anlaß. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.
Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 18. Januar 2006, Beginn der Gebetswoche für die Einheit der Christen.
JAMES FRANCIS Kard. STAFFORD
Großpönitentiar
Gianfranco Girotti, O.F.M. Conv.
Regent