Index   Back Top Print

[ DE  - EN  - ES  - FR  - IT  - PT ]

ANSPRACHE VON PAPST BENEDIKT XVI.
AN HERRN FRANCESCO MARIA GRECO, 
NEUER BOTSCHAFTER ITALIENS BEIM HEILIGEN STUHL

Freitag, 17. Dezember 2010

 

Herr Botschafter!

Ich freue mich, das Schreiben entgegenzunehmen, mit dem der Präsident der Republik Italien Sie als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter beim Heiligen Stuhl akkreditiert hat. Während ich Ihnen für die edlen Worte danke, die Sie an mich gerichtet haben, gelten meine Gedanken auch dem Staatsoberhaupt, den anderen Autoritäten und dem ganzen lieben italienischen Volk. Ich habe immer wieder Gelegenheit festzustellen, wie stark das Bewußtsein für die besonderen Bande zwischen dem Stuhl Petri und Italien ist, die ihren sichtbaren Ausdruck finden sowohl in der Aufmerksamkeit der staatlichen Obrigkeiten für den Nachfolger des Apostelfürsten und für den Heiligen Stuhl als auch in der Liebe, die mir die Menschen Italiens hier in Rom und während der Reisen, die ich im Land unternehme – wie auch kürzlich anläßlich meines Besuchs in Palermo –, mit soviel Begeisterung entgegenbringen. Ich möchte Ihnen versichern, daß mein Gebet ganz nah die freudigen und traurigen Angelegenheiten Italiens begleitet; ich bitte den Spender alles Guten darum, diesem Land den kostbaren Schatz des christlichen Glaubens zu bewahren und ihm die Gaben der Eintracht und des Wohlstands zu gewähren.

Bei diesem glücklichen Anlaß spreche ich Ihnen mit meinem wohlwollenden Willkommensgruß ebenso meine herzlichen guten Wünsche für die anspruchsvolle Mission aus, die Sie heute offiziell übernehmen. Die Botschaft Italiens beim Heiligen Stuhl – deren repräsentativen Sitz, der auch mit der Erinnerung an den hl. Karl Borromäus verbunden ist, ich vor zwei Jahren besuchen konnte – stellt eine wichtige Verbindungsstelle für die Beziehungen intensiver Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien nicht nur unter einem bilateralen Gesichtspunkt, sondern auch im umfassenderen Rahmen des internationalen Lebens dar. Darüber hinaus leistet die diplomatische Vertretung, deren Leitung Sie übernehmen, einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung harmonischer Beziehungen zwischen der zivilen und der kirchlichen Gemeinschaft im Land und erbringt auch für das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps wertvolle Dienste. Ich bin sicher, daß unter Ihrer Leitung diese intensive Aktivität mit neuem Elan fortgesetzt werden wird, und bringe Ihnen und Ihren Mitarbeitern schon jetzt meine lebhafte Anerkennung zum Ausdruck.

Wie Sie erwähnten, sind die Vorbereitungen der Feierlichkeiten zum 150. Jahrestag der Einheit Italiens angelaufen – Gelegenheit zu einer Reflexion, die nicht nur Erinnerungscharakter hat, sondern zu neuem Planen einlädt, was in der derzeitigen, auf nationaler und internationaler Ebene schwierigen Phase sehr angebracht ist. Ich freue mich, daß auch die Oberhirten und die verschiedenen Mitglieder der kirchlichen Gemeinschaft aktiv in das Gedenken an den Einigungsprozeß der Nation einbezogen werden, der 1861 begonnen hat. Gerade einer der bedeutendsten Aspekte jenes langen, manchmal mühsamen und kontrastreichen Weges, der zum heutigen Erscheinungsbild des italienischen Staates geführt hat, bestand in der Suche nach einer korrekten Unterscheidung und gerechten Formen der Zusammenarbeit zwischen der zivilen und der religiösen Gemeinschaft, eine Forderung, die in einem Land wie Italien, dessen Geschichte und Kultur so tiefgreifend von der katholischen Kirche geprägt sind und in dessen Hauptstadt das sichtbare Oberhaupt dieser in der ganzen Welt verbreiteten Gemeinschaft seinen Bischofssitz hat, um so stärker empfunden wird. Diese Wesenszüge, die seit Jahrhunderten zum historischen und kulturellen Erbe Italiens gehören, können nicht geleugnet, vergessen oder ausgegrenzt werden; die Erfahrung dieser 150 Jahre lehrt, daß jedesmal, wenn das versucht wurde, gefährliche Mißverhältnisse und schmerzliche Brüche im sozialen Leben des Landes verursacht worden sind.

In diesem Zusammenhang haben Eure Exzellenz zu Recht an die Bedeutung der Lateranverträge und des in der Villa Madama abgeschlossenen Abkommens erinnert, welche die Koordinaten eines gerechten Gleichgewichts der Beziehungen festlegen, das dem Apostolischen Stuhl ebenso wie dem Staat und der Kirche in Italien zum Vorteil gereicht. Der Errichtungsvertrag hat mit dem Staat der Vatikanstadt und einer Reihe personaler und sachlicher Immunitäten in der Tat die Voraussetzungen geschaffen, um dem Papst und dem Heiligen Stuhl volle Souveränität und Unabhängigkeit zum Schutz seiner universalen Sendung zu garantieren. Grundsätzliches Ziel des Abänderungsvertrags zum Konkordat ist es, die volle Ausübung der Religionsfreiheit zu gewährleisten, das heißt jenes Rechtes, das historisch und objektiv das erste der Grundrechte der menschlichen Person ist. Es ist deshalb von großer Wichtigkeit, Buchstaben und Geist jener Abkommen und auch derjenigen, die von ihnen abgeleitet worden sind, einzuhalten und zugleich weiterzuentfalten, in Erinnerung daran, daß sie ein friedliches Zusammenleben der italienischen Gesellschaft garantiert haben und weiter gewährleisten können.

Jene internationalen Verträge sind weder der Ausdruck eines Wunsches der Kirche oder des Heiligen Stuhls, Macht, Privilegien oder wirtschaftlich und sozial vorteilhafte Positionen zu erlangen, noch beabsichtigt man, mit ihnen von dem Rahmen abzuweichen, der der Sendung entspricht, die der göttliche Stifter seiner Gemeinschaft auf Erden zugewiesen hat. Im Gegenteil, diese Verträge haben ihre Grundlage in dem gerechten Willen von seiten des Staates, den einzelnen und der Kirche die volle Ausübung der Religionsfreiheit zu garantieren, ein Recht, das aber eine nicht nur persönliche Dimension hat, »weil die Sozialnatur des Menschen erfordert, daß der Mensch innere Akte der Religion nach außen zum Ausdruck bringt, mit anderen in religiösen Dingen in Gemeinschaft steht und seine Religion gemeinschaftlich bekennt« (II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, 3). Die Religionsfreiheit ist also nicht nur ein Recht des einzelnen, sondern auch ein Recht der Familie, der religiösen Gruppen und der Kirche (vgl. ebd., 4–5.13), und der Staat ist dazu berufen, nicht nur die Rechte der Gläubigen auf die Gewissens- und Religionsfreiheit, sondern auch die legitime Rolle der Religion und der religiösen Gemeinschaften im öffentlichen Bereich zu schützen.

Die rechte Ausübung und die entsprechende Anerkennung dieses Rechts erlauben der Gesellschaft, aus den moralischen Fähigkeiten und der hochherzigen Aktivität der Gläubigen Nutzen zu ziehen. Deshalb kann man nicht die Meinung vertreten, den echten sozialen Fortschritt dadurch erreichen zu können, daß man den Weg der Ausgrenzung oder gar der ausdrücklichen Ablehnung des religiösen Faktors einschlägt, wie es heutzutage auf verschiedene Weise versucht wird. Eine dieser Formen ist zum Beispiel der Versuch, aus den öffentlichen Räumen die Anbringung der religiösen Symbole zu verbannen, als erstes von allen das Kruzifix, das gewiß das Sinnbild des christlichen Glaubens schlechthin ist, das aber gleichzeitig alle Menschen guten Willens anspricht und als solches kein Diskriminierungsfaktor ist. Ich möchte der italienischen Regierung meine Anerkennung dafür aussprechen, daß sie in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit einer korrekten Sicht der Laizität und im Licht ihrer Geschichte, Kultur und Tradition gehandelt und dabei die positive Unterstützung auch anderer europäischer Nationen gefunden hat.

Während es in manchen Gesellschaften Versuche gibt, die religiöse Dimension auszugrenzen, beweisen uns jüngste Medienberichte, daß in unseren Tagen auch offene Verletzungen der Religionsfreiheit stattfinden. Angesichts dieser schmerzlichen Realität haben die italienische Gesellschaft und ihre Autoritäten besonderes Einfühlungsvermögen für das Los jener christlichen Minderheiten bewiesen, die wegen ihres Glaubens Gewalt erleiden, diskriminiert oder zur zwangsweisen Emigration aus ihrer Heimat genötigt werden. Ich wünsche, daß überall das Bewußtsein für diese Problematik wachse und in der Folge die Anstrengungen verstärkt werden, damit wir die volle Achtung der Religionsfreiheit überall und für alle erleben können. Ich bin sicher, daß für das diesbezügliche Bemühen von seiten des Heiligen Stuhls die Unterstützung Italiens im internationalen Rahmen nicht fehlen wird.

Herr Botschafter, zum Abschluß meiner Reflexionen möchte ich Ihnen versichern, daß Sie bei der Erfüllung der Ihnen anvertrauten hohen Mission auf meine Unterstützung und auf die meiner Mitarbeiter werden zählen können. Auf diesen Beginn rufe ich vor allem den Schutz der Gottesmuter, die auf der ganzen Halbinsel so geliebt und verehrt wird, und der Schutzpatrone der Nation, der hll. Franz von Assisi und Katherina von Siena, herab und erteile Ihnen, Ihrer Familie, Ihren Mitarbeitern und dem lieben italienischen Volk den Apostolischen Segen.

 

© Copyright 2010 - Libreria Editrice Vaticana

       



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana