ANSPRACHE VON PAPST FRANZISKUS
ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRS DER RÖMISCHEN ROTA
Clementina-Saal
Freitag, 22. Januar 2016
Liebe Brüder!
Ich heiße euch herzlich willkommen und danke dem Dekan für die Worte, mit denen er unsere Begegnung eingeleitet hat. Der Dienst des Apostolischen Gerichtshofes der Römischen Rota war schon immer eine Hilfe für den Nachfolger Petri, damit die Kirche, die unlöslich mit der Familie verbunden ist, auch weiterhin den Plan Gottes, des Schöpfers und Erlösers, über die Heiligkeit und Schönheit der Institution der Familie verkünden kann: eine stets zeitgemäße Sendung, die jedoch in unserer Zeit besondere Bedeutung erhält. Neben der Definition der Römischen Rota als Gerichtshof der Familie (1) möchte ich ihre andere besondere Eigenschaft hervorheben, dass sie nämlich der Gerichtshof der Wahrheit über den heiligen Bund ist. Und diese beiden Aspekte ergänzen einander.
Denn die Kirche kann die unvergängliche barmherzige Liebe Gottes zu den Familien aufzeigen, insbesondere zu jenen, die von der Sünde und von den Prüfungen des Lebens verwundet sind, und gleichzeitig die unverzichtbare Wahrheit der Ehe nach dem Plan Gottes verkündigen. Dieser Dienst ist in erster Linie dem Papst und den Bischöfen anvertraut. Auf dem synodalen Weg zum Thema der Familie, den der Herr uns in den letzten beiden Jahren zu beschreiten gewährt hat, konnten wir im Geist und im Stil echter Kollegialität eine vertiefte weisheitliche Entscheidungsfindung vornehmen, durch die die Kirche der Welt – unter anderem – gezeigt hat, dass es keine Verwirrung zwischen der von Gott gewollten Familie und allen anderen Formen von Lebensgemeinschaften geben darf.
In derselben geistlichen und pastoralen Haltung unterstützt und fördert eure Tätigkeit – sowohl in der Rechtsprechung als auch im Beitrag zur ständigen Weiterbildung – das »opus veritatis«. Wenn die Kirche durch euren Dienst im konkreten Fall die Wahrheit über die Ehe darlegen will, zum Wohl der Gläubigen, dann ist sie sich gleichzeitig stets bewusst, dass jene, die aus freier Entscheidung oder aufgrund unglücklicher Lebensumstände (2) in einem objektiven Zustand des Irrtums leben, weiterhin Gegenstand der barmherzigen Liebe Christi und daher auch der Kirche sind.
Die Familie, die auf der unauflöslichen Ehe gründet, die auf Vereinigung und Fortpflanzung ausgerichtet ist, gehört zum »Traum« Gottes und seiner Kirche zum Heil der Menschheit.(3) Wie der selige Paul VI. sagte, hat die Kirche stets »einen besonders fürsorglichen und liebevollen Blick auf die Familie und ihre Probleme gerichtet. Durch die Ehe und die Familie hat Gott in seiner Weisheit zwei der größten menschlichen Wirklichkeiten miteinander vereint: die Sendung, das Leben weiterzugeben, und die gegenseitige rechtmäßige Liebe von Mann und Frau, durch die sie berufen sind, einander zu ergänzen in gegenseitiger Hingabe nicht nur auf physischer, sondern vor allem auf geistlicher Ebene.
Oder besser gesagt, Gott wollte die Eheleute an seiner Liebe teilhaftig werden lassen: an der persönlichen Liebe, die er einem jeden von ihnen entgegenbringt und durch die er sie beruft, einander zu helfen und sich einander hinzuschenken, um die Fülle ihres persönlichen Lebens zu erlangen; und an der Liebe, die er der Menschheit und allen seinen Kindern entgegenbringt und durch die er die Menschenkinder vermehren will, um sie an seinem Leben und an seiner ewigen Glückseligkeit teilhaftig werden zu lassen«.(4)
Die Familie und die Kirche tragen auf verschiedenen Ebenen dazu bei, den Menschen zum Ziel seines Daseins zu begleiten. Und sie tun es gewiss durch die Lehren, die sie weitergeben, aber auch durch ihr Wesen als Liebes- und Lebensgemeinschaft. Denn wie man die Familie zu Recht als »Hauskirche« bezeichnet, so kommt der Kirche zu Recht der Titel »Familie Gottes« zu. Der »Familiengeist« ist daher ein Verfassungspapier für die Kirche: So muss das Christentum erscheinen, und so muss es sein. Es steht mit deutlichen Worten geschrieben: Ihr, die ihr einst fern wart, sagt der heilige Paulus, »ihr seid also jetzt nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht, sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes« (Eph 2,19).(5)
Und gerade weil sie Mutter und Lehrmeisterin ist, weiß die Kirche, dass unter den Christen einige einen starken Glauben haben, an der Liebe geformt, von der guten Katechese gestärkt und aus dem Gebet und dem sakramentalen Leben genährt, während andere einen schwachen, vernachlässigten, ungeformten, wenig gebildeten oder vergessenen Glauben haben. Es ist gut, noch einmal deutlich zu betonen, dass die Qualität des Glaubens keine wesentliche Bedingung für den Ehekonsens ist, der der immerwährenden Lehre zufolge nur auf natürlicher Ebene untergraben werden kann (vgl. CIC, Can. 1055 §1 und 2). Denn der »habitus fidei« wird im Augenblick der Taufe eingegossen und übt weiterhin einen geheimnisvollen Einfluss in der Seele aus, auch wenn der Glaube nicht entwickelt wurde und auf psychologischer Ebene nicht vorhanden zu sein scheint. Nicht selten haben die Brautleute, vom »instinctus naturae« zur wahren Ehe geführt, im Augenblick der Feier ein begrenztes Bewusstsein von der Fülle von Gottes Plan und entdecken erst später im Familienleben all das, was Gott, der Schöpfer und Erlöser, für sie bestimmt hat. Die mangelnde Glaubensbildung und auch der Irrtum über die Einheit, die Unauflöslichkeit und die sakramentale Würde der Ehe beeinträchtigen den Ehekonsens nur dann, wenn sie den Willen bestimmen (vgl. CIC, Can. 1099). Gerade deshalb müssen die Irrtümer, die die Sakramentalität der Ehe betreffen, sehr vorsichtig bewertet werden.
Mit erneuertem Verantwortungsbewusstsein bietet die Kirche daher auch weiterhin die Ehe in ihren wesentlichen Elementen – Nachkommenschaft, Wohl der Eheleute, Einheit, Unauflöslichkeit, Sakramentalität (6) –, nicht als Ideal für einige wenige dar – trotz der modernen Modelle, die auf das Vergängliche und Vorübergehende ausgerichtet sind –, sondern als eine Wirklichkeit, die in der Gnade Christi von allen getauften Gläubigen gelebt werden kann. Die pastorale Dringlichkeit, die alle Strukturen der Kirche einschließt, drängt daher erst recht, auf einen gemeinsamen Willen zuzugehen, der auf die angemessene Ehevorbereitung ausgerichtet ist, in einer Art von neuem Katechumenat – ich unterstreiche das: in einer Art von neuem Katechumenat –, das von einigen Synodenvätern so sehr gewünscht wird. (7)
Liebe Brüder, die Zeit, in der wir leben, stellt große Ansprüche sowohl an die Familien als auch an uns Hirten, die wir berufen sind, sie zu begleiten. In diesem Bewusstsein wünsche ich euch eine gute Arbeit für das neue Jahr, das der Herr uns schenkt. Ich versichere euch meines Gebets und zähle auch auf das eure. Die Gottesmutter und der heilige Josef mögen der Kirche die Gnade erlangen, im Familiengeist zu wachsen, und den Familien, sich immer mehr als lebendiger und aktiver Teil des Gottesvolkes zu fühlen. Danke.
Fußnoten
(1) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Römische Rota, 1. Oktober 1940, L’Osservatore Romano, 2.10.1940, S. 1.
(2) »Vielleicht hat diese Geißel einen ganz allgemeinen Namen, der in diesem Fall jedoch auf tragische Weise wahr ist. Er lautet: ›Egoismus‹ . Wenn der Egoismus im Reich der menschlichen Liebe, das die Familie ist, regiert, dann schwächt er es, macht es traurig, löst es auf. Die Kunst zu lieben ist nicht so einfach wie allgemein geglaubt wird. Um sie zu lehren, reicht der Instinkt nicht aus. Die Leidenschaft noch weniger. Die Lust auch nicht« (G. B. Montini, Hirtenbrief an die Ambrosianische Erzdiözese zum Beginn der Fastenzeit des Jahres 1960).
(3) Vgl. Pius XI., Enzyklika Casti connubii, 31. Dezember 1930, AAS 22 (1930), 541.
(4) Paul VI., Ansprache an die Teilnehmer des 13. Nationalkongresses des »Centro Italiano Femminile«, 12. Februar 1966: AAS 58 (1966), 219. Der heilige Johannes Paul II. sagte im Brief an die Familien, dass die Familie der Weg der Kirche ist: »der erste und der wichtigste« (Gratissimam sane, 2. Februar 1994, 2: AAS 86 (1994), 868).
(5) Katechese in der Generalaudienz am 7. Oktober 2015. 6 Vgl. Augustinus, De bono coniugali, 24, 32; De Genesi ad litteram, 9, 7, 12.
(7) »Diese Ehevorbereitung wird, so meinen wir, erleichtert, wenn die Bildung einer Familie der Jugend vor Augen gehalten und wenn sie von jenen verstanden wird, die eine eigene Familie gründen wollen als Berufung, als Sendung, als große Pflicht, die dem Leben ein sehr hohes Ziel gibt und es mit seinen Gaben und seinen Tugenden erfüllt. Und dabei darf die Wirklichkeit auch nicht verzerrt oder übertrieben werden« (G.B. Montini, Hirtenbrief an die Ambrosianische Erzdiözese, a.a.O.)
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