Index   Back Top Print

[ DE  - ES  - FR  - IT  - NL ]

PARTIKULARSYNODE DER NIEDERLÄNDISCHEN BISCHÖFE

 SCHLUSSDOKUMENT DER SYNODENARBEITEN

 

EINLEITUNG

Mit Dank an Gott möchten wir am Ende dieser Partikularsynode bekanntgeben, was wir unter dem wegweisenden Vorsitz des Nachfolgers Petri, unseres Papstes Johannes Paul II., und unter Teilnahme der jeweils zuständigen Präfekten der römischen Kongregationen besprochen haben.

Wir haben die Ergebnisse unserer Beratungen dem Heiligen Vater vorgelegt zum Wohl der Kirche in unserem Land, in der sich die Kirche Christi als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche verwirklicht.

Unsere Beratungen bezogen sich auf das, was für die Pastoralarbeit in unserem Land und in unserer Zeit wünschenswert sei. Wir waren uns dabei vor allem der Tatsache bewußt, daß die ernsten Probleme, die sich uns als Hirten der Kirche stellen, Einigkeit erfordern, ein tiefes Gefühl für eine herzliche und wirkliche Gemeinschaft. Ohne diese Gemeinschaft kann die Kirche ihre Sendung unmöglich erfüllen.

Wir haben diese Einheit auf zwei Ebenen betrachtet:

 als die Einheit aller Gläubigen nach dem Vorbild der ersten Christengemeinde, wie sie in der Apostelgeschichte beschrieben wird: Alle Gläubigen "beharrten in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft, im Brechen des Brotes und in den Gebeten" [1];

 als die Einheit der Hirten der Kirche nach dem Modell der Apostel, die sich um Petrus in Jerusalem versammelten, um einige Lebensfragen in einer entscheidenden Periode der jungen Kirche zu lösen [2].

Die Treue zur Lehre der Apostel ist deshalb Vorbedingung der "communio", und so bleiben auch heute Glaubenslehre und Kirchenordnung die Norm für die Treue zur brüderlichen Gemeinschaft.

In Anwendung dieses Modells auf unsere Situation haben wir vor allem an die "communio" aller katholischen Gläubigen in den sieben Diözesen der Niederlande gedacht. Und mit Blick auf die Gemeinschaft aller haben wir die verschiedenen Ämter und Dienste in der Kirche behandelt.

Die Gemeinschaft der Kirche hat einen ganz besonderen Charakter. Sie verwirklicht sich am Ort und in der Welt. Folglich hat sie gleichzeitig eine institutionelle und eine spirituelle Seite. Schließlich nährt sich diese Gemeinschaft aus einer historischen Überlieferung, die auf den Aposteln gründet, während sie täglich aufgerufen ist, sich in der gegenwärtigen Welt zu verwirklichen.

Unter Beachtung dieser komplexen Wirklichkeit haben wir mit der Betrachtung der Kirche als geistlicher Gemeinschaft begonnen. Deshalb benutzen wir öfter das biblische Wort "communio". Das Wort bezeichnet die spezifische Glaubens-, Hoffnungs- und Liebesgemeinschaft, die die Gläubigen mit Christus und seinem Vater, aber gleichzeitig auch untereinander verbindet. Es ist der eine unteilbare Heilige Geist, der in den Herzen wohnt und die Gläubigen in dem einen Leib Christi vereint. Das Wort "communio" gibt uns zu verstehen, daß jeder Gläubige mit seinen Glaubensgenossen teilhat an der gleichen Berufung, dem gleichen Glauben, der gleichen Taufe, der gleichen Eucharistie, der gleichen, um die rechtmäßigen kirchlichen Hirten versammelten Gemeinschaft, an ein und derselben kirchlichen Sendung in der Welt.

Über diese Einheit der Gläubigen sagt der erste Johannesbrief, sie sei gleichzeitig eine Gemeinschaft unter uns und eine Gemeinschaft „mit dem Vater und seinem Sohn Jesus Christus [3]. Diese Worte führen uns zur wahren Quelle unserer kirchlichen "communio". Der Herr selbst sprach von dieser Quelle in seinem hohepriesterlichen Gebet, als er bat: "Mögen alle eins sein; wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hast" [4].

Diese Worte des Herrn erinnern uns daran, daß die konkrete und sichtbare Einheit zerbrechlich und deshalb nicht weniger kostbar und notwendig ist. Gewiß, Christus hält uns durch seinen einzigen Geist zusammen: aber diese "communio" ist auch eine Gemeinschaft von Menschen.

Diese menschliche Seite hilft uns, sie zu begreifen und uns nicht über die Spannungen, Verwirrungen und Mißverständnisse zu ärgern. Diese Spannungen können sich auf verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens entwickeln. Sie können zur echten Bedrohung werden und das Risiko einer Spaltung auslösen. Sie gehören zum Schicksal einer Kirche, die Christus als geistliche Gemeinschaft wollte, aber auch als menschliche und geschichtliche Einrichtung.

Aber solche Wunden lassen sich heilen. Deshalb "umfaßt die Kirche Sünder in ihrem eigenen Schoß. Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und Erneuerung" [5]. Das Zweite Vatikanische Konzil hat uns ganz deutlich vor Augen gebracht, daß das Leben der Kirche eine Pilgerfahrt ist und daß die Kirche folglich "zu einer dauernden Reform gerufen ist, deren sie allzeit bedarf" [6].

Unsere Beratung über das, was sich ändern läßt, verlief als brüderliches Gespräch. Nicht ohne Grund redete der Papst die Bischöfe als seine Brüder an. Das Wort "communio" schließt im Verständnis des Glaubens auch herzliche und brüderliche Beziehungen ein. In diesem Sinn haben wir auch täglich zusammen die Eucharistie gefeiert. In derselben Brüderlichkeit haben wir die verschiedenen, uns gestellten Fragen besprochen; die Ergebnisse teilen wir auf den folgenden Seiten mit.

Wir hoffen von Herzen, daß die Ausführung dieser Beschlüsse uns allen zugute kommt und daß die Kirche des hl. Willibrord sich künftig überzeugender als "communio" darstellt.

I.
Die Bischöfe

1. Die Bischöfe der Niederlande drücken ihren einmütigen Willen aus, ihre herzlichen und brüderlichen Beziehungen zu vertiefen. Damit wollen sie nicht nur den Geist der Brüderlichkeit als menschlichen Wert bezeugen. Sie glauben damit auch die tiefe Liebesgemeinschaft zu verwirklichen, die eine Gabe des Heiligen Geistes ist, ungeachtet der Schwierigkeiten verschiedenster Art, die sie überwinden müssen, wenn der Geist der Verbundenheit Gestalt gewinnen will.

2. Die Bischöfe sind sich dessen bewußt, daß die volle Verwirklichung dieser Gemeinschaft von gewissen objektiven Voraussetzungen abhängt, vom Verständnis des katholischen Glaubens und der Art, wie sie ihr bischöfliches Amt wahrnehmen.

A) Der Glaube oder: der Bischof als Lehrer des Glaubens

3. Die Bischöfe bekennen ihre Zustimmung zum katholischen Glauben nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche. Sie erklären ihre volle und ungeteilte Verbundenheit mit dem Papst als Bischof von Rom und Oberhirt der Universalkirche wie auch ihren Glauben an die hierarchische Verfassung der Kirche. Weder die Bischöfe noch die Priester sind Beauftragte der Gläubigen: aber sie sind Diener Jesu Christi im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft.

4. Die Bischöfe bekennen sich zur göttlichen Offenbarung als Ausgangspunkt und objektive Quelle des Glaubens, denn dem sich offenbarenden. Gott ist "der Mensch den Gehorsam des Glaubens schuldig" (Röm 1, 5; 16, 26; DV, Nr. 5). [7].

5. Die Bischöfe wissen, daß ihnen die Verkündigung der vollen Offenbarung, so wie sie das Lehramt interpretiert, obliegt, und zwar unter Beachtung der berechtigten Bedürfnisse unserer Zeit. Sie erkennen an, daß die Weise, in der der christliche Glaube den heutigen Menschen verkündet wird, ihre unterschiedliche Empfänglichkeit berücksichtigen muß.

6. Was die Harmonie zwischen der vom Lehramt interpretierten Offenbarung und den Bestrebungen unserer Zeit angeht, sind die Bischöfe fest entschlossen, sich um eine klare und ausgewogene Darstellung zu bemühen.

7. Die Bischöfe sind sich einig darin, daß bei den Gläubigen aller Zeiten ein "sensus fidei" besteht, auf den die Theologen immer achten müssen, wenn sie die Überlieferung interpretieren. Nach Dei Verbum [8], wächst das Verständnis der Überlieferung gerade durch die Besinnung und das Studium der Gläubigen und durch die innere Einsicht, die aus der geistlichen Erfahrung stammt. Aber der "sensus fidei" ist nicht die Offenbarung selbst, und er hat nicht die gleiche normative Autorität wie die Interpretation, die das Lehramt der Kirche in Unterwerfung unter die Offenbarung selbst gibt.

8. Neben diesem den Gläubigen eigenen "sensus fidei" gibt es allen Menschen gemeinsame religiöse Erfahrungen. Diese können zum Ausgangspunkt der Glaubenserziehung und Katechese werden. Sie müssen aber im Licht des notwendigen Wachstums zum vollen Glaubensverständnis gewertet werden. Man muß Abstand nehmen von gewissen katechetischen Methoden, die auf der Ebene der bloßen religiösen Erfahrung stehen bleiben.

9. Im Wissen um einen gewissen Unterschied (Einheit ist keine Uniformität) in der Art, wie der Glaube und die Lehre in den Massenmedien, in der Presse und anderen Druck-Erzeugnissen wiedergegeben werden, müssen die Bischöfe darüber wachen, daß diese unterschiedliche Ausdrucksweise keine Verwirrung bei den Gläubigen auslöst. Die Bischöfe werden sich um konkrete Möglichkeiten bemühen, die die Verbreitung der Lehren des Zweiten Vatikanums und der Dokumente des Hl. Stuhls fördern.

10. Die Art, wie die Hirten den Glauben darstellen, ist eine Sache der Klugheit, vor allem auf dem Gebiet der christlichen Sittenlehre. Sie wissen, daß sie die Norm niemals preisgeben dürfen. Auf der anderen Seite müssen sie darauf bedacht sein, Wege zu finden, um den Mangel an Bereitschaft und Möglichkeit zu überwinden, der sich bei einigen Gläubigen findet, die Normen der christlichen Werte zu akzeptieren und zu praktizieren. Auch wenn diese Bereitschaft fehlt oder begrenzt ist oder wenn die Schwierigkeiten sehr groß sind, müssen die Hirten sich darum kümmern.

B) Die bischöfliche „Regierung" oder: der Bischof als Hirt

11. Die Bischöfe der Niederlande bekennen ihre Treue zu den Regeln der Kirche und ihren Willen, diese gemäß den amtlichen Dokumenten der Kirche anzuwenden. Sie erinnern besonders an die Bedeutung von Christus Dominus, Ecclesiae sanctae und das Direktorium für den Pastoraldienst der Bischöfe.

12. Die Präfekten der Kongregationen und die Bischöfe erkennen an, daß es hier gewisse Schwierigkeiten gibt. Sie sind dahin übereingekommen, daß die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden könnten durch den Austausch von Informationen, so vollständig und so regelmäßig als möglich, durch Besuche der Bischöfe bei den Dikasterien, durch regelmäßige Kontakte von Delegierten der Bischofskonferenz, durch Besuche von Repräsentanten der Kurie in den Niederlanden, durch sorgfältige Zustellung der Fünfjahresberichte und der Protokolle der Bischofskonferenz. Aus all dem wird sich eine stärkere Beziehung zwischen der katholischen Glaubensgemeinschaft in den Niederlanden und der Universalkirche ergeben. Die Bischöfe bitten darum, daß Informationen oder Beschuldigungen, die ohne ihr Wissen den römischen Dikasterien zugestellt werden, durch Konsultation des betroffenen Bischofs oder der Konferenz überprüft werden.

13. Die Bischöfe werden sich um die notwendigen persönlichen Kontakte mit den Priestern, Ordensmännern und -frauen und den engagierten Laien bemühen. Sie wissen auch, daß die Gläubigen heute mehr denn je Wert auf die persönliche Begegnung des Bischofs mit ihnen legen. In diesem Zusammenhang und in Übereinstimmung mit Christus Dominus, Nr. 22-24, sind die Bischöfe dahin übereingekommen, im Rahmen der Niederländischen Bischofskonferenz die Möglichkeit einer Neueinteilung der Diözesen zu studieren, was nicht heißt, daß diese Neueinteilung in einem Zug gemacht werden soll.

14. Die Bischöfe wissen, daß sie vor einem besonders schwierigen Problem stehen: der nämlich, die Ausübung ihrer Funktion im eigenen Bistum und die Umsetzung der Richtlinien der Bischofskonferenz oder der Mehrheit ihrer Mitglieder auf einen Nenner zu bringen.

Nach der Lehre ist die Bischofskonferenz ein Zusammenschluß, in dem die Bischöfe eines bestimmten Landes "ihren Hirtendienst gemeinsam ausüben" ("munus suum pastorale coniunctim ex-ercent", CD, Nr. 38, 1).

Praktisch gesehen "können in unserer Zeit die Bischofskonferenzen vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen" (LG, Nr. 23). Das gilt vor allem für die dicht bevölkerten Niederlande, die heute durch neue Faktoren, wie Verstädterung, innere Migration und Massenmedien, stark vereinheitlicht sind. Die Bischofskonferenz wird dadurch ein wertvolles Instrument, um "ein heiliges Zusammenwirken ("sancta conspiratio") der Kräfte zum gemeinsamen Wohl der Kirchen" zustande zu bringen (CD, Nr. 37).

Die Art der Verpflichtung, die auf dem Bischof ruht, ist im Direktorium für die Bischöfe wie folgt ausgedrückt:

a) "Beschlüsse der Bischofskonferenz, sofern sie rechtmäßig beschlossen und vom Hl. Stuhl gutgeheißen sind, haben durch die höchste kirchliche Autorität Gesetzeskraft. Der Bischof wird sie mit Respekt und Glaubensgeist annehmen und ihre Ausführung anordnen, auch wenn er vorher eine andere Meinung hatte oder wenn sie ihm Schwierigkeiten machen. Er wird auf ihre Durchführung in seinem Bistum achten.

b) Beschlüsse und Anordnungen der Bischofskonferenz, die rechtlich nicht verpflichtend sind, übernimmt der Bischof gewöhnlich im Geist der Einheit und brüderlichen Liebe, außer er hätte schwerwiegende Gründe, die er vor Gott abwägen muß. Er verkündet diese Beschlüsse und Anordnungen in seinem Namen und kraft seiner Autorität in seiner Diözese, denn die Konferenz kann die Vollmacht, die jedem einzelnen Bischof im Namen Christi zusteht, nicht einschränken (vgl. LG, Nr. 27)" (Directorium pro ministerio pastorali episcoporum, Nr. 212 a und b).

Die Bischöfe sollen alles tun, um die herzliche und wirkliche "communio" untereinander Tag für Tag zu vertiefen und den Anschein zu vermeiden, sie seien unter sich gespalten. Deshalb verpflichten sie sich:

a) Gelegenheiten zu gemeinsamem Gebet und gemeinsamer Liturgiefeier zu suchen:

b) sich gegenseitig bei der Verwirklichung der Synodenbeschlüsse zu helfen;

c) sich zu regelmäßigem Gedankenaustausch zu treffen, um die Ideen und Initiativen des einzelnen kennenzulernen, damit alle Vorteile von ihrer persönlichen Pastoralarbeit haben;

d) auf Erklärungen zu verzichten, die einem Mitbischof schaden könnten;

e) in schwierigen Angelegenheiten und solchen von nationalem oder universalem Interesse sich sorgfältig an das Verfahren zu halten, das im Direktorium für die Bischöfe angegeben ist (Nr.212 | und b). 

15. Die Mitglieder der Synode haben sich mit dem etwas komplizierten Charakter der Organe der Bischofskonferenz und der Räte beschäftigt die im Dienst der Bischofskonferenz stehen. Die Bischöfe verwandten erhebliche Zeit auf die Arbeit der Bischofskonferenz. Hier ist inzwischen eine geteilte Verantwortlichkeit entstanden, die nicht immer hinreichend die Beziehung zum Bischof garantiert. Aber der Bischof muß immer an der Spitze der Gemeinde stehen. Die Bischöfe sind die wirklich Verantwortlichen für die Beschlüsse der Konferenz.

16. Die Bischöfe hoffen, daß die Neuorganisation der Konferenz, die zur Zeit in Arbeit ist, das Problem lösen wird; die Vermehrung der Zahl der Bischöfe in der Konferenz kann dazu beitragen, daß den Kommissionen ein Bischof vorsteht oder beigeordnet wird.

II.
Die Priester

17. Die Mitglieder der Synode unterschreiben einstimmig den wesentlichen Unterschied zwischen dem amtlichen oder sakramentalen Priestertum und dem allgemeinen Priestertum der Getauften und sind entschlossen, über die daraus entstehenden praktischen Konsequenzen zu wachen.

18. Mit der gleichen Einstimmigkeit bekennen sie den bleibenden Charakter des amtlichen Priestertums.

19. Die niederländischen Bischöfe sprechen ihre Hochachtung für ihre Priester, die Säkular- wie Ordenspriester, aus, "die umsichtigen Mitarbeiter des Bischofsstandes" (LG, Nr. 28); sie danken für ihren Einsatz in der Pastoralarbeit der Kirche, die heute manchmal so schwierig ist.

Was die Spiritualität betrifft, stellen die Bischöfe eine positive Entwicklung fest: die Priester sprechen öfter und freimütiger von ihrem geistlichen Leben. Viele von ihnen geben sich große Mühe, eine spezialisierte Berufsausbildung zu erhalten, um ihren Gläubigen besser dienen und den christlichen Glauben mit größerer Verfügbarkeit offenbaren zu können. Sie versuchen, in die wesentlichen Lebensprobleme durch ihren Kontakt mit den Menschen einzudringen. Die biblische Spiritualität nimmt den ersten Platz ein. Aber das geistliche Leben der Priester ist durch die säkularisierte Gesellschaft bedroht, durch Überbelastung und manchmal durch eine zu "funktionelle" Auffassung von den Aufgaben. Das alles ist für ein intensives geistliches Leben nicht förderlich.

20. Die Mitglieder der Synode sind überzeugt vom Wert des geistlichen Lebens, des Stundengebets, der täglichen Eucharistiefeier, der Buße und des geistlichen Gesprächs. Sie sind bereit, den Priestern zu helfen, ihr geistliches Leben zu vertiefen, z.B. durch Förderung von "ad hoc"-Initiativen durch den Ortsbischof oder die Bischofskonferenz, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den höheren Oberen der Priesterorden, speziell was die geistliche Leitung betrifft.

21. Die Mitglieder der Synode sind alle davon überzeugt, daß die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ein großes Wohl für die Kirche ist. Sie sind einmütig entschlossen, die Entscheidungen der Päpste über den Zölibat getreu durchzuführen. Die Bischöfe hoffen, genügend Priester zu finden. Aber auch bei Mangel an Kandidaten vertrauen sie auf den Herrn der Ernte, daß er Arbeiter in seine Ernte schickt (vgl. Schreiben Papst Johannes Pauls II. an die Priester zum Gründonnerstag 1979).

Sie schätzen das gemeinschaftliche Leben oder wenigstens die brüderliche Hilfe unter Priestern sehr hoch. Sie sind überzeugt, daß der Zölibat nur dann auf persönlicher wie pastoraler Ebene fruchtbar sein kann, wenn er als echter evangelischer Rat gelebt wird, entsprechend den anderen Räten wie Armut und Gehorsam.

22. Die Mitglieder der Synode sind fest entschlossen, eine aktive Pastoralarbeit mit Blick auf die Gewinnung von Priester- und Ordensberufen zu fördern, auch wenn sie weiter nach verschiedenen Formen suchen, die das Laienapostolat annehmen kann.

23. Um diese Pastoral zu fördern, haben die Bischöfe beschlossen, in jedem Bistum eine "ad hoc"-Kommission einzurichten oder eine bzw. mehrere Personen damit zu beauftragen. Sie werden in jedem Bistum einen Beauftragten bestellen, der Kontakte zu den Theologischen Hochschulen, den Konvikten und den Theologiestudenten unterhält, die Priester werden möchten, falls nicht der Bischof persönlich diese Aufgabe übernimmt.

Auf dem Gebiet der Gewinnung von Priester-und Ordensberufen bleiben die Bischöfe in direktem Kontakt mit den höheren Ordensobern.

24. Was eventuelle Priestervereinigungen betrifft, ist es notwendig, an die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Beziehungen zwischen Priester und Bischof zu erinnern:

a) Die Priester Säkular- und Ordenspriester haben mit dem Bischof an ein und demselben Priestertum Christi teil. Kraft ihrer Weihe stehen alle Priester in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe (vgl. PO, Nr. 7).[20].

Weil sie in eine Ortskirche inkardiniert sind, bilden die Priester "ein Presbyterium oder eine Familie, deren Vater der Bischof ist" (CD, Nr. 28).

b) Das Presbyterium wird vertreten durch den Priesterrat, der ein beratendes Gremium ist (vgl. ES, Nr. 15).

c) Eventuelle Priestervereinigungen müssen so beschaffen sein, daß sie weder die hierarchische Gemeinschaft ihrer Mitglieder mit dem Bischof verdunkeln noch die Einzigartigkeit des Presbyteriums oder die verschiedenen Aufgaben von Bischof und Priesterrat. Wenn diese Vereinigungen einen Gewerkschaftscharakter annehmen, sind sie unvereinbar mit Struktur und Geist der Kirche.

25. Die Bischöfe sprechen einstimmig und besorgt ihren Wunsch und Willen aus, von- einem zölibatären Klerus unterstützt zu werden, Kandidaten für diese Berufung zu werben und ohne Zögern alles zu tun, um auf diesem Gebiet Erfolge zu erzielen. Die Ausbildung dieser Kandidaten muß den Vorschriften des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechen (vor allem Optatam totius oder den Folgedokumenten wie Ratio fundamentalis, das auf der ersten Bischofssynode beschlossen wurde).

26. Das bedeutet, daß diese Ausbildung nur durch echte Seminare garantiert wird: wo Seminare die ganze Ausbildung übernehmen wie in Rolduc oder wo Konvikte als echte Seminare funktionieren, wenn ein großer Teil des Unterrichts an einer Fakultät oder Theologischen Hochschule gegeben wird, die vom Hl. Stuhl anerkannt ist.

27. Diese Fakultäten oder Theologischen Hochschulen müssen, um für Priesterstudenten zugelassen zu werden, verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Hinsichtlich der Details konsultiere man die einschlägigen Dokumente. Nur einige seien hier genannt: das Recht der Bischöfe, vor allem des Ortsordinarius, bei diesen Hochschulen ihre Verantwortung als Lehrer des Glaubens und Hüter der Orthodoxie wahrzunehmen; ihre Autorität auszuüben bei Ernennung und Entlassung von Hochschullehrern, in Sachen des Lehrplans und in dem, was zur Wahrung des kirchlichen Klimas zu beachten ist, namentlich auf dem Gebiet des Zölibats; schließlich die Möglichkeiten, die den Bischöfen überlassen sind, die Situation verheirateter Priester, die an den Schulen lehren, zu regeln.

28. Um festzustellen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind oder sich erfüllen lassen, namentlich was die Theologischen Hochschulen betrifft, und um ein gutes Funktionieren der Konvikte und des Seminars in Rolduc sicherzustellen, werden die Bischöfe eine Kommission von Bischöfen einsetzen, die ihre Arbeit vor dem 1. Januar 1981 beginnt. Diese Kommission wird die höheren Obern der Priesterorden und -genossenschaften konsultieren und die Zuständigkeit des Ortsordinarius berücksichtigen. Die Ergebnisse der Kommission werden der Bischofskonferenz unterbreitet, die sie mit ihrer Stellungnahme an die Kongregation für das katholische Bildungswesen weiterleitet, und zwar vor Beginn des Schuljahres im September 1981.

 

III.
Die Ordensleute

29. Die Bischöfe schätzen das Ordensleben hoch als "eine göttliche Gabe, welche die Kirche von ihrem Herrn empfangen hat" (LG, Nr. 43). Sie wissen um ihre Verantwortung für seine Entfaltung, vor allem für die Beseelung des gottgeweihten Lebens. Sie möchten diese Verantwortung in enger Zusammenarbeit mit den höheren Ordensobern wahrnehmen.

30. Die Mitglieder der Synode sprechen ihre Besorgnis über den Mangel an Novizen aus. Sie nehmen sich vor, alles zu tun, um in der Kirche und in den christlichen Gemeinschaften die Sehnsucht nach Gott, die Berufung zum Ordensleben, zu fördern, damit viele hochherzig darauf antworten.

31. Die niederländischen Bischöfe schätzen mehr als je die Hilfe, die ihnen die Ordensleute in der Pastoral leisten, aber auch die geistliche Ausstrahlung der Abteien und Klöster des beschaulichen Lebens. Sie sind glücklich über die guten Kontakte, die zwischen der Konferenz und den vier Vereinigungen der höheren Ordensobern bestehen.

32. Was die sogenannte "affektive Integration" angeht, stellen die Mitglieder der Synode fest, daß dieser Ausdruck Gegenstand zweideutiger Interpretationen ist. Sie erkennen die Bedeutung einer gesunden Affektivität an, wenn diese als Herzlichkeit und Brüderlichkeit in den persönlichen Beziehungen verstanden wird. Sie berufen sich auf den hl. Paulus und den hl. Johannes, um zu. unterstreichen, daß die recht verstandene Liebe zu Gott durch Christus Im Heiligen Geist viel zur Integration der Affekte in die Bruderliebe beitragen kann. Aber die Mitglieder der Synode verwerfen einstimmig eine Art von "drittem Weg" zwischen Zölibat und Ehe.

A) Die Laien

33. Die Mitglieder der Synode wissen, wie sehr die Laien an der Pastoralarbeit der Kirche Anteil nehmen. Sie erweisen den Tausenden von Laien ihre Hochachtung, die sich ohne Entgelt regelmäßig und auf vielfältige Weise an den verschiedenen Aktivitäten in den Bereichen der Liturgie, der Sozialarbeit, der Kinder- und Erwachsenenkatechese, der gegenseitigen Hilfeleistung sowie der Förderung von Gerechtigkeit, und Frieden beteiligen. Diese Laien bemühen sich darum, die Kirche in einer säkularisierten Umwelt präsent zu machen. Oft tun sie dies unter erschwerten Umständen. Die Mitglieder der Synode danken auch den zahlreichen Gläubigen, insbesondere den Kranken und Alten, die durch ihr Gebet und ihr Opfer die Arbeit der Kirche mittragen.

Die nachfolgenden Richtlinien für die Seelsorgearbeit werden insoweit Früchte tragen, wie die zahlreichen engagierten Laien auch weiterhin die Zusammenarbeit gewährleisten.

34.Hinsichtlich der kritischen Gruppen stellt die Synode fest, daß diese zuweilen einen allzu starken Druck auf das Leben der Kirche ausüben, wobei nicht zu übersehen ist, daß sie auch Priester und Ordensleute mit einschließen und Zeitschriften sowie anderes Publikationsmaterial herausgeben. Diese Kritik erwächst aus dem oppositionellen Klima zwischen den sogenannten "progressistischen" und "konservativen" Gruppen.

Die Bischöfe erkennen an, daß die Kritiken zum Teil begründet sind und zuweilen angemessene Wünsche und brauchbare Anregungen für die Seelsorge beinhalten. Der Einfluß dieser Kriterien ist jedoch negativ, wenn sie von Verallgemeinerungen, Fanatismus, Aggressivität, Druck, dialogfeindlichen und ungerechtfertigten Angriffen auf Personen- und Institutionen der Kirche geprägt sind. Sie provozieren dann Polarisation und schaden dem bischöflichen Wirken sowie der Gemeinschaft unter den Gläubigen, sie untergraben das Klima brüderlicher Liebe und die Freude, welche das christliche Leben bestimmen soll.

Die Bischöfe wünschen den Kontakt mit diesen Gruppen aufrechtzuerhalten in der Hoffnung, daß sie eine Vermittlerrolle übernehmen können und auf dem direkten Weg informiert werden. In gleicher Weise aber behalten sie sich vor, Verirrungen auf dem Gebiet des Glaubens und der Disziplin der Kirche anzuzeigen, damit sich die echte Gemeinschaft durchsetzt.

B) Die Pastoralassistenten

35. Die Synode nimmt sich die Errichtung einer bischöflichen Kommission vor, um die verschiedenen konkreten Formen des Einsatzes der Laien im seelsorglichen Bereich zu studieren. Diese Kommission wird die von den Laien in diesem Bereich entwickelten Aktivitäten analysieren, insbesondere die berufliche Ausübung dieser Tätigkeiten.

36. Die Kommission wird im Verlauf ihrer Beratungen klarstellen:

a) die Unterscheidung zwischen den seelsorglichen Aufgaben der Priester, der Diakone und der Laien;

b) die Zweckmäßigkeit eines Einsatzes für das Diakonat angesichts der spezifischen Aufgabenstellung und der Bedeutung dieses ständigen Dienstamtes, wie es vom Zweiten Vatikanischen Konzil wieder eingeführt wurde;

c) die spezifischen Aufgaben, die den Laien anvertraut sind (besonders, wenn sie ganztägig ein ständiges Dienstamt übernommen haben), einschließlich der Klarstellungen, daß es wie beim Lektorat und Akolytat weder um ein neues Amt geht noch um eine neue Funktion mit allgemeinem Auftrag, damit die Entstehung eines parallelen „Klerus" in Alternativen zum Priesteramt und zum Diakonat vermieden wird. Man wird darüber wachen, daß eine mögliche Präsentation in der Gemeinschaft nicht den Charakter der Einführung in ein Amt bekommt.

Bei all dem wird sich die Kommission auf die Konzilsdokumente stützen (besonders LG, Nr. 33 und AA, Nr. 24), in gleicher Weise auf die Dokumente der Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (insbesondere Immensae caritatis vom 29.1.73 und den Brief an die schweizerischen Bischöfe vom 17.7.79), ebenso auf die Dokumente der Glaubenskongregation (Brief vom 5.3. 1979). Im übrigen haben die Bischöfe in den Niederlanden bereits Erfahrungen dahingehend gesammelt, daß die Laien anerkennenswerte Mitarbeiter sein können.

37. Eine bestimmte Zahl der vom Zölibat dispensierten Priester arbeiten in den Bereichen des Unterrichts und der Seelsorge.

Hierzu stellt die Bischofssynode von 1971 fest: "Der Priester, welcher sein Dienstamt aufgegeben hat, muß mit Gerechtigkeit und in Brüderlichkeit behandelt werden. Er kann im Dienst der Kirche hilfreiche Aufgaben, übernehmen, doch darf er nicht zur Ausübung priesterlicher Funktionen zugelassen werden (II. Teil, 4, d, Schluß).

Im Einvernehmen mit den durch den Hl. Stuhl erlassenen Klarstellungen beschließt die gegenwärtige Synode wie folgt:

1) Ihre Situation wird im Licht der Richtlinien der Glaubenskongregation geregelt (besonders jener von 1971 und 1972).

2) Jedoch kann eine solche Regelung nicht immer von heute auf morgen geschehen, denn sie muß den Personen und Umständen Rechnung tragen.

3) Diese Regelung wird der pastoralen Klugheit des jeweiligen Ortsbischofs anvertraut (der unterstützt wird von den Mitgliedern der bischöflichen Kommission für Fragen der Pastoralassistenten sowie von den Mitgliedern der Bischofskonferenz).

V. Einige Bereiche des kirchlichen Lebens

Am Ende der Synode wurden einige Bereiche des kirchlichen Lebens als Beispiele und notwendigerweise in mehr allgemeiner Form erörtert.

38. Vereint sein in Christus und in ihm leben, das heißt zunächst an sein Wort glauben, aber es bedeutet auch Teilnahme an den Sakramenten des Glaubens. Durch die sakramentale Gnade schenkt sich uns Christus, damit wir Frucht bringen (vgl. Joh 15, 5).

39. Diese Wahrheit trifft in besonderer Weise auf die Eucharistie zu. Indem wir den Leib und das Blut Christi empfangen, treten wir in Gemeinschaft mit ihm und durch ihn mit dem Vater und auch mit unseren Brüdern und Schwestern. Daher bringen wir bei der Eucharistiefeier mit Ehrerbietung die geweihten Gaben dar. Daher beten wir auch Christus in heiliger Ehrfurcht an. Die Kirche bittet die Gläubigen um die Teilnahme an der Eucharistiefeier jenem Opfer vollkommener Lobpreisung zumindest an jedem Sonntag und den kirchlich gebotenen Feiertagen, damit die Gläubigen mit Christus leben können.

40. Nach dem Wort Gottes sind die Sakramente der Kirche anvertraut. Die liturgische Ordnung ist ausschließlich Sache der kirchlichen Autorität. Sie gehört in den Aufgabenbereich des Hl. Stuhls und auch dort, wo es den kirchlichen Vorschriften entspricht, in den Aufgabenbereich des Bischofs. Dabei sind jedoch gewisse Zuständigkeiten zu beachten, die von Rechts wegen der Bischofskonferenz zukommen (vgl. SC, Nr. 22, 1 und 2).

Die Liturgie ist ein gemeinsames Gut der ganzen Kirche; sie bringt die vollkommene Anbetung gegenüber dem Vater in Christus zum Ausdruck und vereint uns im Heiligen Geist. Aus Treue zu Christus und der Kirche muß deshalb die Liturgie in vollem Einklang mit den im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten offiziellen liturgischen Büchern gefeiert werden unter Ausnutzung der von diesen Texten selber vorgesehenen breiten Anpassungsmöglichkeiten an die jeweilige Situation.

41. Damit wir an dem Heil teilhaben, das uns durch Christus geschenkt wurde, müssen wir frei sein von Sünde und uns in voller Liebesgemeinschaft mit dem Vater und mit unseren Brüdern und Schwestern befinden. Dies wurde bereits in der Taufe bewirkt. Ihre Wirkung erneuert und vertieft sich in der Folgezeit im Sakrament der Versöhnung.

42. Diese Versöhnung mit dem Vater und der Kirche setzt das Bekenntnis unserer persönlichen Fehler und unseren ernsthaften Willen zur Umkehr voraus. Trotz der derzeitigen Abneigung gegenüber der Einzelbeichte appellieren die Bischöfe an den guten Willen der Priester, in Predigt und Katechese die Wertschätzung für das Sakrament der Versöhnung unter den Gläubigen wieder zu erneuern. Vor allem bitten sie die Priester, zu den festgesetzten Stunden ganz für die Beichte zur Verfügung zu stehen, insbesondere in Form des persönlichen Gesprächs. Außerdem bitten sie darum, die jungen Menschen zur Beichte zu erziehen. Sie äußern die Hoffnung, daß im Leben der Gläubigen auch die Einzelbeichte den ihr zukommenden Platz erhält, denn sie ist das einzige ordentliche Mittel, um sie mit Gott und ihren Brüdern und Schwestern im Glauben zu versöhnen. Die gemeinsame Bußfeier ist ein außerordentliches Mittel, das der Bischof nur nach den Bedingungen erlauben kann, die der neue Ritus des Sakramentes der Versöhnung vorschreibt.

43. Die Mitglieder der Synode bringen ihre Dankbarkeit gegenüber der großen Anzahl von Katecheten zum Ausdruck, die getreu ihr Apostolat ausüben und dabei in der säkularisierten Welt großen Schwierigkeiten begegnen.

44. Hinsichtlich des Inhalts der Katechese betonen die Bischöfe, daß der von der Gesamtkirche erlebte Glaube zum Ausdruck kommen muß. Die pädagogische Methode muß dem Charakter, den Fähigkeiten, dem Alter und den Lebensbedingungen der Zuhörer entsprechen (vgl. CD, Nr. 14). Legitim sind auf diesem Gebiet ein gewisses Forschen und ein kluges Experimentieren. Notwendig ist ein geduldiger und vertrauensvoller Dialog mit den Experten.

45. Als Erstverantwortliche der Katechese planen die Bischöfe die Vorbereitung brauchbarer katechetischer Texte und Anleitungen, die auf dem Allgemeinen Katechetischen Direktorium, auf den Dokumenten der Synode von 1977 und auf dem Apostolischen Schreiben Catechesi tradendae gründen. Sie rufen mit Nachdruck zur Zusammenarbeit der Experten und der auf die Katechese spezialisierten Organismen auf. Gleichzeitig wünschen sie auf diesem Gebiet wie auf anderen ihre Funktion als "doctores fidei" persönlich auszuüben.

46. Lebhaft ermutigen die Bischöfe zur ökumenischen Aktion als einer großen,, insbesondere vom Zweiten Vatikanischen Konzil ausgehenden Verpflichtung. Sie lassen nicht nach, auf die Bedeutung des Gebets und auf die zutiefst spirituelle Kraft der ökumenischen Aktionen hinzuweisen. Sie ist mit vollem Recht kirchlich: in ihrem Ursprung, in ihrer Natur und in ihrer Zielsetzung. Ihr Ziel besteht nicht darin, zum kleinsten gemeinsamen Nenner zu gelangen, sondern zur Fülle des Glaubens. Deshalb unterstützen die Bischöfe diese ökumenische Aktion. Sie werden Uber das wachen, was die ökumenische Aktion als Erfordernisse des Glaubens erachtet. Dieser Glaube erinnert uns insbesondere daran, daß die Interkommunion unter den getrennten Brüdern nicht die Antwort ist auf die Forderung Christi zur vollen Einheit. Diese volle Einheit bleibt das Ziel unserer Bemühungen und unserer Hoffnungen, die auf das Gebet Christi selbst gründet: "Daß alle eins seien" Joh 17, 21); (vgl. Ansprache Johannes Pauls II. an die amerikanischen Bischöfe in Chicago vom 5. Oktober 1979).

Nachwort

Es ist klar, daß wir nicht alle Probleme behandeln konnten, die sich der Kirche heute in den Niederlanden stellen. Die Wahl der Themen wurde durch das bestimmt, was unsere Hauptzielrichtung war: Die Gemeinschaft erfahren und die Möglichkeiten ergründen, die eine Synode uns bieten kann.

Beim Thema Gemeinschaft sprechen wir nicht nur von einer uns schon geschenkten Gnade, sondern auch von einer Pflicht, die zu erfüllen ist. Auf der Basis der uns schon geschenkten Gemeinschaft haben wir gemeinsam das neue Gebot gegenseitiger Liebe zu verwirklichen (vgl. Joh 13. 34).

Auf diese Weise ist die Kirche, "während sie das Evangelium in den Dienst der ganzen Menschheit stellt (vgl. Eph 2, 17-18; Mk 16, 15; 1 Petr 1, 3-9; UR, Nr. 2), voller Hoffnung auf der Pilgerschaft zu ihrem eigentlichen Ziel, welches das himmlische Vaterland ist. [32]"  [33].

Abschließende Bestimmungen

1. Um über die Ausführung der dargelegten Beschlüsse zu wachen, wurde ein Synodenrat eingerichtet. Er besteht aus zwei durch die Synode unter den niederländischen Bischöfen gewählten Mitgliedern sowie aus einem vom Papst ernannten Mitglied.

Die drei Mitglieder des Synodenrates sind: Kardinal Gabriel-Marie Garrone; Kardinal Jan Willebrands, Erzbischof von Utrecht; und Johannes Blyssen, Bischof von 's-Hertogenbosch.

2.Was die Mitglieder der beiden in Nr. 28 und 35 der Beschlüsse genannten Kommissionen betrifft, so beauftragte die Synode Kardinal Willebrands und Erzbischof Danneels, dem Papst die Namen der Kandidaten vorzuschlagen.

3a) Der Bischof von Roermond wird seine Zusammenarbeit mit den anderen Bischöfen in den Bereichen der Päpstlichen Missionswerke, der Fastenaktion und der niederländischen Missionswoche wieder aufnehmen.

b) Die Bischöfe sind sich gewisser Meinungsunterschiede zwischen dem Bischof von Roermond und einzelnen Personen sowie Institutionen in den drei genannten Bereichen bewußt. Sie sind bereit, bei der Suche nach einer Lösung dieser Schwierigkeiten zu helfen.

Diese Beschlüsse wurden von den Mitgliedern der Partikularsynode der Bischöfe der Niederlande gefaßt und unterschrieben. Rom, 31. Januar 1980

Kardinal Sebastiano Baggio, Präfekt der Kongregation für die Bischöfe

Kardinal Franjo Seper, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre

Kardinal Gabriel-Marie Garrone, Alt-Präfekt der Kongregation für das katholische Bildungswesen

Kardinal Silvio Oddi, Präfekt der Kongregation für den Klerus

Kardinal Jan Willebrands, Erzbischof von Utrecht

Kardinal James Robert Knox, Präfekt der Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst

Kardinal Eduardo Pironio, Präfekt der Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute

Erzbischof Jozef Tomko, Generalsekretär der Bischofssynode

Godfried Danneels, Erzbischof von Mechelen-Brüssel

Johannes Bluyssen, Bischof von 's-Hertogenbosch

Theodorus Henricus Zwartkruis, Bischof von Haarlem

Hubertus C.A. Ernst, Bischof von Breda

Johannes B. Möller, Bischof von Groningen

Adrianus J. Simonis, Bischof von Rotterdam

Johannes B.M. Gijsen, Bischof von Roermond

Dom P. van den Biesen OSB, Prior von St. Willibrord, Slangenburg (Doetinchem)

Don A. van Luyn SDB, Provinzial der Kongregation der Salesianer Don Boscos

Die obengenannten Beschlüsse haben die Zustimmung der Teilnehmer der niederländischen Partikularsynode gefunden. Kraft des von Christus verliehenen Apostolischen Amtes approbiere ich sie, und zur Ehre Gottes ordne ich die Veröffentlichung der Synodalbeschlüsse an.

Rom, Sixtinische Kapelle bei St. Peter, 31. Januar 1980

 

IOANNES PAULUS PP II

 


[1] Apg 2, 42.

[2] Vgl. ibid 15, 6 ff.

[3] 1 Joh. 1, 3.

[4] Joh 17, 21.

[5] Lumen gentium, 8.

[6] Unitatis redintegratio, 6.

[7] Rom. 1, 5; 16, 26; vgl. Dei Verbum, 5.

[8] Vgl. Dei Verbum, 8.

[9] Vgl. Christus Dominus, 22-24.

[10] Christus Dominus, 38, 1.

[11] Lumen gentium, 23.

[12] Christus Dominus, 37.

[13] Vgl. ibid. 38, 4.

[14] Vgl. Lumen gentium, 27.

[15] Directorium pro ministerio pastorali Episcoporum, 212 a et b.

[16]Directorium pro ministerio pastorali Episcoporum, 212 a et b.

[17] Lumen gentium, 28.

[18] Vgl. IOANNIS PAULI PP. II Epistula ad universos Ecclesiae Sacerdotes adveniente Feria V in Cena Domini anno MCMLXXIX, 8 Apr. 1979: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, II (1979) 858-859.

[19] Presbyterorum Ordinis, 7.

[20] Christus Dominus, 28.

[21] Ecclesiae Sanctae, 15.

[22] Lumen gentium, 43.

[23] Lumen gentium, 29.

[24] Speciatim Lumen gentium, 33 et Apostolicam Actuositatem, 24.

[25] Vgl. Joh 15, 5.

[26] Vgl. Sacrosanctum Concilium, 22, 1 et 2.

[27] Vgl. ibid. 283

[28] Vgl. Christus Dominus, 14.

[29] Joh 17, 21; vgl. IOANNIS PAULI PP. II Allocutio ad sacros Praesules Conferentiae Episcopalis in urbe « Chicago » habita, 5 Okt. 1979: AAS 71 (1979) 1218 ff.

[30] Vgl. Io. 13, 34.

[31] Vgl. Eph. 2, 17-18; Marc. 16, 15.

[32] Vgl. 1 Petr. 1, 3-9.

[33] Unitatis Redintegratio, 2.

 

© Copyright 1980 - Libreria Editrice Vaticana

 



Copyright © Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana